International
Syrien tritt Anti-Folter-Konvention der UNO unter Vorbehalten bei
Komitee nicht anerkannt - Menschenrechtler: Folter wird regelmäßig praktiziert
Damaskus - Syrien ist der Anti-Folter-Konvention der UNO
unter Vorbehalten beigetreten. Wie am Sonntag in Damaskus amtlich
mitgeteilt wurde, erkennt ein am Donnerstag erlassenes entsprechendes
Dekret von Staatspräsident Bashar Assad das in Artikel 20 der
Konvention erwähnte Komitee nicht an, das die Einhaltung der
Anti-Folter-Konvention seitens der Unterzeichnerstaaten kontrollieren
soll. Der syrische Anwalt und Menschenrechtler Anwar Bunni erklärte, die Unterzeichnung der
Konvention sei angesichts der gleichzeitigen Vorbehalte der Versuch,
die Wirklichkeit in Syrien zu vertuschen. Auch gemäß der syrischen
Verfassung und Gesetze sei Folter verboten. Doch diese werde dessen
ungeachtet regelmäßig praktiziert. Beweis dafür seien die jüngsten
Fälle von tödlicher Folter in syrischen Gefängnissen. Im Zusammenhang
mit den Übergriffen gegen die kurdische Bevölkerung in Syrien im März
und April hatten Kurdenorganisationen berichtet, dass zahlreiche
junge Kurden zu Tode gefoltert worden seien. (APA)