derStandard.at
München/Wien - Mit den Einsprüchen von zahlreichen Tierschutzgruppen - darunter der Verband Österreichischer Tierschutzvereine (VÖT) - gegen die Patentierung der so genannten "Krebsmaus" der US-Universität Havard befasst sich die Beschwerdekommission des Europäischen Patentamts (EPA) in München (Deutschland) in zweiter Instanz in der kommenden Woche. In erster Instanz waren die Einwände 2001 zurück gewiesen worden.

Die "Krebsmaus" weist derartige gentechnische Veränderungen im Erbgut auf, dass die Tiere leicht und häufig an Krebs erkranken und so für die Forschung eingesetzt werden können. "Wir sind aus ethischen Gründen gegen die Patentierung von Lebewesen und Genen und werden alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen, damit die 'Krebsmaus'-Patenterteilung, die nicht nur Mäuse, sondern alle Nagetiere umfasst, nicht rechtskräftig wird", erklärte dazu Romana Rathmanner vom Internationalen Bund der Tierversuchsgegner (IBT), der über den VÖT Beschwerdeführer ist.

Havard hält US-Patent

Die Entwicklung der Krebsmaus geht laut IBT auf das 1985 zurück. 1988 erhielt die Universität Harvard dann das US-Patent. 1992 gab es dann ein europäisches Patent, was aber massiv beeinsprucht wurde und somit nicht rechtskräftig wurde. 2001 wurde dann das Patent durch das EPA mit der Einschränkung auf Nagetiere erneut erteilt und durch Tierschutzgruppen erneut beeinsprucht. Ab Montag wird das das EPA in zweiter Instanz mit den Einsprüchen befassen. (APA)