München/Wien - Mit den Einsprüchen von zahlreichen
Tierschutzgruppen - darunter der Verband Österreichischer
Tierschutzvereine (VÖT) - gegen die Patentierung der so genannten
"Krebsmaus" der US-Universität Havard befasst sich die
Beschwerdekommission des Europäischen Patentamts (EPA) in München
(Deutschland) in zweiter Instanz in der kommenden Woche. In erster
Instanz waren die Einwände 2001 zurück gewiesen worden.
Die "Krebsmaus" weist derartige gentechnische Veränderungen im
Erbgut auf, dass die Tiere leicht und häufig an Krebs erkranken und
so für die Forschung eingesetzt werden können. "Wir sind aus
ethischen Gründen gegen die Patentierung von Lebewesen und Genen und
werden alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen, damit die
'Krebsmaus'-Patenterteilung, die nicht nur Mäuse, sondern alle
Nagetiere umfasst, nicht rechtskräftig wird", erklärte dazu Romana
Rathmanner vom Internationalen Bund der Tierversuchsgegner (IBT), der
über den VÖT Beschwerdeführer ist.
Havard hält US-Patent
Die Entwicklung der Krebsmaus geht laut IBT auf das 1985 zurück.
1988 erhielt die Universität Harvard dann das US-Patent. 1992 gab es
dann ein europäisches Patent, was aber massiv beeinsprucht wurde und
somit nicht rechtskräftig wurde. 2001 wurde dann das Patent durch das
EPA mit der Einschränkung auf Nagetiere erneut erteilt und durch
Tierschutzgruppen erneut beeinsprucht. Ab Montag wird das das EPA in
zweiter Instanz mit den Einsprüchen befassen. (APA)