Das "irakische Sondergericht für Verbrechen gegen die Menschlichkeit" ist eine Erfindung der mittlerweile aufgelösten Verwaltungsbehörde der Besatzungsmächte im Irak. Auf Anweisung der Behörde nahm der - mittlerweile ebenfalls aufgelöste - irakische Regierungsrat das Tribunal in die Übergangsverfassung auf. Am 10. Dezember 2003, drei Tage vor der Gefangennahme Saddam Husseins, erließ der Regierungsrat eine entsprechende Verordnung.

Dies führt zu Widersprüchen innerhalb der Verfassung: Artikel 48 bestätigt die Schaffung dieses Sondertribunals, Artikel 15 verbietet hingegen die Einrichtung jeglicher Sondergerichte. Das Gericht soll Verbrechen zwischen dem 17. Juli 1968, dem Staatsstreich der Baathisten, und dem 1. Mai 2003 im Irak untersuchen.

Das Sondergericht besteht aus einer ersten Instanz mit fünf Richtern, die für fünf Jahre ernannt sind sowie einer Berufungsinstanz mit neun Richtern und 20 Untersuchungsrichtern. (DER STANDARD, Printausgabe, 2.7.2004)