Luxemburg/Brüssel - Frankreich ist vom Europäischen
Gerichtshof verurteilt worden, weil es die EU-Biopatent-Richtlinie
nicht in nationales Recht umgesetzt hat. Die EU-Kommission begrüßte
das Urteil. Die umstrittene Richtlinie ist auch von anderen
EU-Staaten nicht umgesetzt worden. Deswegen hat die EU-Kommission
auch Österreich, Deutschland, Belgien, Italien, Luxemburg und die
Niederlande vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt.
Ein EU-Kommissionssprecher betonte in Brüssel, dass die Richtlinie
schon bis 30. Juli 2000 in nationales Recht umgesetzt hätte werden
müssen. Sie erleichtere die Forschung. Der Sprecher ließ erkennen,
dass die Kommission gleich lautende Urteile auch gegen die anderen
säumigen Staaten erwarte.
Vertreter der österreichischen Regierungsparteien haben sich erst
im vergangenen Herbst für eine Umsetzung der Richtlinie
ausgesprochen. Sozialminister Herbert Haupt forderte aber einen
Schutz "nicht-einwilligungsfähiger Personen" (Kinder oder Behinderte)
vor Gen-Experimenten. Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V)
betonte, dass die Forschung Patentschutz brauche. Dagegen kritisierte
die Opposition, dass die Richtlinie auch Patente auf Pflanzen und
Tiere erlaube.
Um die im Jahr 1998 verabschiedete Richtlinie war auf EU-Ebene
mehr als zehn Jahre gerungen worden. Die Niederlande und Italien
klagten im Jahr 2001 erfolglos gegen die Richtlinie vor dem
Europäischen Gerichtshof, weil sie die Würde des Menschen nicht
ausreichend geschützt sahen. Die Richter erklärten, der Schutz der
Grundrechte werde durch die Vorgaben der EU-Richtlinie gewährleistet. (APA)