Luxemburg/Brüssel - Frankreich ist vom Europäischen Gerichtshof verurteilt worden, weil es die EU-Biopatent-Richtlinie nicht in nationales Recht umgesetzt hat. Die EU-Kommission begrüßte das Urteil. Die umstrittene Richtlinie ist auch von anderen EU-Staaten nicht umgesetzt worden. Deswegen hat die EU-Kommission auch Österreich, Deutschland, Belgien, Italien, Luxemburg und die Niederlande vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt.

Ein EU-Kommissionssprecher betonte in Brüssel, dass die Richtlinie schon bis 30. Juli 2000 in nationales Recht umgesetzt hätte werden müssen. Sie erleichtere die Forschung. Der Sprecher ließ erkennen, dass die Kommission gleich lautende Urteile auch gegen die anderen säumigen Staaten erwarte.

Vertreter der österreichischen Regierungsparteien haben sich erst im vergangenen Herbst für eine Umsetzung der Richtlinie ausgesprochen. Sozialminister Herbert Haupt forderte aber einen Schutz "nicht-einwilligungsfähiger Personen" (Kinder oder Behinderte) vor Gen-Experimenten. Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V) betonte, dass die Forschung Patentschutz brauche. Dagegen kritisierte die Opposition, dass die Richtlinie auch Patente auf Pflanzen und Tiere erlaube.

Um die im Jahr 1998 verabschiedete Richtlinie war auf EU-Ebene mehr als zehn Jahre gerungen worden. Die Niederlande und Italien klagten im Jahr 2001 erfolglos gegen die Richtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof, weil sie die Würde des Menschen nicht ausreichend geschützt sahen. Die Richter erklärten, der Schutz der Grundrechte werde durch die Vorgaben der EU-Richtlinie gewährleistet. (APA)