Sollen S’ denn des überhaupt dürfen, bei uns wählen - die Ausländer? Die Wiener SPÖ und die Grünen haben diese Frage für sich mit Ja beantwortet. Mit einem neuen Wahlrecht sollte allen ein bisschen Mitsprache gewährt werden, zumindest auf Bezirksebene. Allen, das sind die Österreicher, die EU-Bürger und eben die "echten" Ausländer. Die Verfassungsrichter befanden nun anders und sagten, nein, das Wahlrecht ist ans Österreichertum gebunden, das sich in der Verleihung der Staatsbürgerschaft zeigt.

Für einige, die bisher als Ausländer galten, ist das halb so schlimm. In Wien lebende Tschechen, Polen, Ungarn, Slowenen und Slowaken dürfen als neue EU-Bürger ohnehin ab sofort in den Bezirken mitbestimmen. Jenen 100.000 "Ausländern", die beispielsweise aus der Türkei, Bosnien, Kroatien oder Serbien kommen, bleibt die Mitbestimmung aber verwehrt.

Selbst wenn die Wiener SPÖ gemeinsam mit den Grünen einen ernsthaften Versuch unternommen hat, diesen Zustand in einem Bundesland zu ändern und neue Wählergruppen zu erschließen, wird sich auf lange Sicht nichts ändern. Vielleicht sind die Genossen innerlich auch gar nicht so unglücklich über die Verfassungsrichter, der Parteibasis hätte man das Gesetz ohnehin erst schmackhaft machen müssen.

Schwarz-Blau im Bund denkt über das Ausländerwahlrecht nicht einmal nach. Die zufällige Sachkoalition zwischen den Städten Wien und Graz in dieser Sache hat wenig Chancen auf Bestand. Denn der schwarze Bürgermeister Siegfried Nagl wird wohl von den gleich gefärbten Bundesgenossen schnell zurückgepfiffen werden, um weiter daran zu erinnern: Wien ist nicht der Bund. Schon gar nicht, was den Begriff "Integration" anlangt und dass man damit auch das Wählen meinen könnte. (DER STANDARD, Printausgabe, 1.7.2004)