Der Rechnungshof übt Kritik an der Umsetzung der Uni-Milliarde und an der Unwirtschaftlichkeit der Rückerstattung von Studiengebühren von Studierenden aus Entwicklungsländern

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Wien - Die kurzfristige Einführung der Studienbeiträge hat zu Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Maßnahmen geführt, die aus der Universitätsmilliarde finanziert wurden. Diese Kritik übt der Rechnungshof (RH) in seinem am Dienstag veröffentlichten Wahrnehmungsbericht, in dem er die Gebarung des Bildungsministeriums hinsichtlich Studiengebühren und Uni-Milliarde in den Jahren 2001 und 2002 geprüft hat. Die Kriterien für die Vergabe der Mittel seien "unzureichend definiert" gewesen, woraus sich Mängel sowohl bei den Projektanträgen der Unis als auch bei der Projektauswahl durch das Ressort ergeben hätten.

"Mangelhafte Projektanträge"

Nach der Einführung von Studiengebühren ab 2001 sollte ein Teil der damit eingenommenen Mittel im Rahmen der so genannten Universitätsmilliarde den Hochschulen für Schwerpunktinvestitionen zur Verfügung gestellt werden. 2001 wurde den Unis unter diesem Titel insgesamt 36 Mio. Euro, 2002 dann 73 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Die Unis hätten insgesamt durch die Erhöhung des Sachmittelbudgets profitiert, die Umsetzung von Maßnahmen entsprechend den vorgegebenen Zielen erschien dem RH jedoch mangelhaft. So kritisieren die Prüfer u.a. "zum Teil mangelhafte, nicht zielkonforme Projektanträge der Universitäten, uneinheitliche und nicht nachvollziehbare Ergebnisse der Projektauswahl", sowie dass "Forschungs- und Verwaltungsprojekte aus der Universitätsmilliarde finanziert wurden, von denen keine unmittelbare Verbesserung der Situation der Studierenden zu erwarten war".

Bessere Information der Unis

Der RH empfiehlt deshalb, bei allfälligen künftigen Sonderfinanzierungsprojekten eine ausreichende Planungsphase und eine bessere Information der Unis über die vorgesehenen Ziele zu sorgen sowie ein umfassendes Controlling einzurichten.

"Weder wirtschaftlich noch zweckmäßig"

Kritisiert wird vom RH auch das Modell der Rückerstattung der Studienbeiträge an Studierende aus bestimmten Entwicklungsländern. Dieses Modell, das zunächst die Einhebung der Gebühr und danach seine Refundierung durch den Österreichischen Austauschdienst vorsah, wird von den Prüfern als "weder wirtschaftlich, noch vom Verwaltungsablauf her für zweckmäßig" erachtet. Hierdurch anfallende Kosten (von insgesamt 120.000 Euro) wären durch eine automatische Beitragsfreistellung vermeidbar gewesen.

Seit In-Kraft-Treten des neuen Universitätsgesetzes (UG) am Anfang des Jahres können die Universitäten selbst über die Verwendung der Mittel aus den Studiengebühren entscheiden. Auch die Rückerstattung an ausländische Studenten liegt in ihrem Ermessen.(APA)