Zum einen soll die zeitliche Begrenzung des Buchpreisbindungsgesetzes aufgehoben werden. Derzeit das Gesetz auf fünf Jahre begrenzt. Die Aufhebung der zeitlichen Einschränkung garantiert den Fortbestand jenes Schutzes, den das Buchpreisbindungsgesetz für die kleineren Verlage, für auflagenschwächere Literatur - und nicht zuletzt für die kleineren Buchhandlungen darstellt. Eines Schutzes des Kulturguts Literatur. Die gute Nachricht: Die Definitivstellung des Buchpreisbindungsgesetzes scheint gesichert, die Abstimmung am Freitag lediglich eine Formsache, wurde der Antrag doch von allen vier Parteien eingebracht.
Weniger gesichert ist hingegen die Zukunft des Antrags von SP-Kultursprecherin Christine Muttonen: Sie fordert, die Ware Buch gänzlich aus der Liste jener Güter zu streichen, die die staatlichen Institutionen über die neugegründete Bundesbeschaffungs GmbH (BBG) erwerben. Im vergangenen Dezember hatte Morawa und Co den Auftrag der BBG erhalten, Bücher und Fachzeitschriften für alle Bundesinstitutionen zu liefern - gegen einen Rabatt von sagenhaften 16 Prozent. Die großzügige Überschreitung der durch das Buchpreisbindungsgesetz erlaubten fünf Prozent Rabatt rechtfertigen Morawa und die BBG durch die gemeinsame Verrechnung von Büchern mit den - preisbindungsfreien - Fachzeitschriften. Eine unglaubwürdige Rechnung, befand der Hauptverband des österreichischen Buchhandels, weswegen er im Mai eine Klage auf unlauteren Wettbewerb gegen Morawa anstrengte.