Warschau - Das Oberste Gericht Polens hat am Donnerstag
einen seit mehr als 30 Jahren andauernden Rechtsstreit um die
Zeichentrickfiguren Lolek und Bolek beendet. Im Konflikt um die
Autorenrechte an den beiden Brüdern, die ein Klassiker nicht nur des
polnischen Kinderfernsehens sind, stimmten die Richter einem Urteil
des Berufungsgerichts von Bielsko-Biala zu. Danach erhalten die
Nachkommen von Wladyslaw Nehrebeck ein Drittel der Autorenrechte für
den Anteil des Regisseurs und Leiters des Zeichentrickfilmstudios
Bielsko-Biala an Lolek und Bolek. Der Zeichner Alfred Ledwig, der
"Vater" des kugelköpfigen Brüderpaares, hatte ursprünglich einen
Anteil von 95 Prozent an den Autorenrechten geltend gemacht.
Ausreise vor dem Fall des Eisernen Vorhangs brachte Ledwig um die Autorenrechte
Der Streit um Bolek und Lolek hatte bald nach dem Erfolg des
ersten Zeichentrickfilms im Jahr 1972 begonnen. Als Ledwig in den
80-er Jahren nach Deutschland ausreiste, musste er sich zur Abgabe
der Autorenrechte an seinen Zeichentrickfilmfiguren verpflichten. In
Deutschland focht er diese unter Druck zu Stande gekommene Zusage an.
Mit dem Urteil vom Donnerstag zeigte sich Ledwigs Anwalt zwar nicht
zufrieden, sah die Rechtsmittel aber als ausgeschöpft an. (APA/dpa)