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Warschau - Das Oberste Gericht Polens hat am Donnerstag einen seit mehr als 30 Jahren andauernden Rechtsstreit um die Zeichentrickfiguren Lolek und Bolek beendet. Im Konflikt um die Autorenrechte an den beiden Brüdern, die ein Klassiker nicht nur des polnischen Kinderfernsehens sind, stimmten die Richter einem Urteil des Berufungsgerichts von Bielsko-Biala zu. Danach erhalten die Nachkommen von Wladyslaw Nehrebeck ein Drittel der Autorenrechte für den Anteil des Regisseurs und Leiters des Zeichentrickfilmstudios Bielsko-Biala an Lolek und Bolek. Der Zeichner Alfred Ledwig, der "Vater" des kugelköpfigen Brüderpaares, hatte ursprünglich einen Anteil von 95 Prozent an den Autorenrechten geltend gemacht.

Ausreise vor dem Fall des Eisernen Vorhangs brachte Ledwig um die Autorenrechte

Der Streit um Bolek und Lolek hatte bald nach dem Erfolg des ersten Zeichentrickfilms im Jahr 1972 begonnen. Als Ledwig in den 80-er Jahren nach Deutschland ausreiste, musste er sich zur Abgabe der Autorenrechte an seinen Zeichentrickfilmfiguren verpflichten. In Deutschland focht er diese unter Druck zu Stande gekommene Zusage an. Mit dem Urteil vom Donnerstag zeigte sich Ledwigs Anwalt zwar nicht zufrieden, sah die Rechtsmittel aber als ausgeschöpft an. (APA/dpa)