Foto: Presseamt der Stadt Linz

Linz - Das Linzer Kunstmuseum Lentos kann seine inzwischen zur Attraktion gewordene bunte Beleuchtung in der Nacht behalten. Das entschied das Bezirksgericht Linz, wie es in einer Presseaussendung Mittwochnachmittag mitteilte. Es hat einen Antrag einer Anrainerin, der Stadt Linz die Beleuchtung des Lentos auf der Straßenseite zu verbieten, vorerst abgewiesen.

Die Anrainerin hatte argumentiert, ihre Schlafqualität sei erheblich beeinträchtigt, eine Gesundheitsstörung sei nicht auszuschließen. Das sei für die beantragte einstweilige Verfügung zu wenig, begründete das Gericht seine Ablehnung. Außerdem könne eine solch komplizierte Frage der möglichen Gesundheitsstörung durch farbiges Licht nicht im beantragten Schnellverfahren geklärt werden. Die Stadt Linz als Eigentümerin des Lentos hatte sich auch damit gerechtfertigt, dass durch die Beleuchtung des Lentos die Helligkeit der Straßenbeleuchtung nur minimal erhöht werde. Außerdem seien die zwischen dem Museum und der Wohnung der Anrainerin stehenden Bäume ohnehin derzeit belaubt.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Das Bezirksgericht Linz werde nun im normalen Zivilprozessverfahren zu entscheiden haben, ob eine das ortsübliche Maß übersteigende Beeinträchtigung der Wohnung der Anrainerin durch die Beleuchtung des Lentos gegeben sei, berichtete der Mediensprecher des Gerichtes Walter Engelberger.

Die selbe Anrainerin hatte erreicht, dass die Frage ihrer Parteienstellung im Bauverfahren des Lentos noch einmal geprüft werden muss, weil nach Meinung des Verwaltungsgerichtshofes eine Beeinträchtigung ihrer Wohnqualität durch reflektierte Sonne und Wärme nicht auszuschließen sei. (APA)