Grüne EU-Kandidatin Eva Lichtenberger fordert EU-Einsatz gegen Frauenarbeitslosigkeit
Redaktion
,
Wien - "Die Bekämpfung der steigenden Arbeitslosigkeit
insbesondere von Frauen und Jugendlichen müssten ein Hauptziel der EU
in den kommenden Jahren sein. Daher müssen die sozialen Grundrechte
in der Verfassung verankert werden", fordert Eva Lichtenberger,
Kandidatin der Grünen zur EU-Wahl im Hinblick auf den unmittelbar
nach den EU-Wahlen stattfindenden Gipfel der Staats- und
Regierungschefs, wo über die neue EU-Verfassung entschieden wird.
"Frauen brauchen eine sichere Lebensgrundlage im Alter. McJobs -
Billigjobs, lange Berufsunterbrechungen durch Kinderpausen und
langjährige Teilzeitarbeit - werden spätestens in der Pension für
Frauen zur Falle", warnt Lichtenberger.
Bürokratische Hürden
Ein großes Problem sieht Lichtenberger darin, dass die
EU-Fördergelder für Frauen, die oft als Kleinunternehmerinnen oder in
kleinen Vereinen arbeiten, praktisch nicht zugänglich sind. "Der
bürokratische und finanzielle Aufwand für einen Ein- oder
Zwei-Frauenbetrieb ist einfach zu groß," kritisiert Lichtenberger die
Hürden, die beim Ansuchen um EU-Gelder zu nehmen sind.
Lichtenberger wird sich im Europäischen Parlament daher dafür
einsetzen, dass der Zugang zu diesen Geldern erleichtert wird.
"Frauen sollen in weitaus größerem Ausmaß als bisher von den
EU-Geldern profitieren, denn gerade EU-Projekte, die immer Vernetzung
und oft grenzüberschreitende Kooperationen erfordern, liegen ja den
Frauen besonders; diese Fähigkeit der Frauen zur Arbeit in
multikulturellen Teams und Partnerschaften müsse weit mehr als bisher
gefördert und genutzt werden", fordert Lichtenberger. (red)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.