Keine Einstellung des Verfahrens ohne unabhängiges Gutachten - Feststellung an Böhmdorfer weiter geleitet
Redaktion
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Wien - Die Volksanwaltschaft ortet in der ganzen Causa rund
um Finanzminister Karl-Heinz Grasser Misstände. Eine entsprechende
von dem für Justizagenden zuständigen Volksanwalt Ewald Stadler (F)
vorgelegte Missstandsfeststellung wurde Mittwoch Nachmittag in einer
Kollegialsitzung der Volksanwaltschaft zur Diskussion aufgerufen und
im Anschluss "einstimmig beschlossen", teilte Rosemarie Bauer (V),
sie führt derzeit den Vorsitz in der Volksanwaltschaft, am Abend auf Anfrage mit. Die Feststellung ist an Justizminister Dieter
Böhmdorfer (F) gerichtet. Er ist damit aufgefordert, den von der
Volksanwaltschaft aufgezeigten Missstand zu beheben.
Über den Inhalt der Missstandsfeststellung wollte sich Bauer nicht
äußern. Es gelte die Amtsverschwiegenheit. Stadler hatte im Vorfeld
der heutigen Sitzung erklärt, er kritisiere in dem Papier die
Staatsanwaltschaft.
Sie habe keine eigenständige Erhebung über den
Wert der Homepage durchgeführt, die der "Verein zur Förderung der New
Economy" betreibe. Die Staatsanwaltschaft habe sich stattdessen auf
Wertangaben (50.000 Euro) des Nachrichtenmagazins "profil" berufen.
Die Wertgrenze für ein finanzstrafrechtliches Verfahren beträgt
75.000 Euro.
Gutachter soll Homepage bewerten
Stadler hatte zudem erklärt, er wolle mit seiner Feststellung
erreichen, dass ein Gutachter mit der Causa Grasser befasst werde.
Dieser solle erklären, welchen Wert die von der
Industriellenvereinigung finanzierte Homepage tatsächlich habe. Vom
Wert sei abhängig, ob ein Strafverfahren wegen Abgabenhinterziehung
zu Stande komme oder nicht. Ohne ein Sachverständigengutachten dürfe
das Strafverfahren nicht eingestellt werden, so der FPÖ-Volksanwalt.
Die Staatsanwaltschaft hatte im Februar die Einstellung der
Ermittlungen gegen Finanzminister Grasser beschlossen, weil eben
Abgabenhinterziehung erst ab 75.000 Euro strafbar ist. Die Ratskammer
am Wiener Straflandesgericht hat dieser Entscheidung allerdings
vorerst nicht zugestimmt. (APA)
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