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Volksanwalt Johann Ewald Stadler lässt seinen Ex-Parteifreund Grasser nicht zur Ruhe kommen.

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Die Volksanwaltschaft hat eine Missstandsfeststellung zur Causa Grasser einstimmig beschlossen.

montage: derStandard.at
Wien - Die Volksanwaltschaft ortet in der ganzen Causa rund um Finanzminister Karl-Heinz Grasser Misstände. Eine entsprechende von dem für Justizagenden zuständigen Volksanwalt Ewald Stadler (F) vorgelegte Missstandsfeststellung wurde Mittwoch Nachmittag in einer Kollegialsitzung der Volksanwaltschaft zur Diskussion aufgerufen und im Anschluss "einstimmig beschlossen", teilte Rosemarie Bauer (V), sie führt derzeit den Vorsitz in der Volksanwaltschaft, am Abend auf Anfrage mit. Die Feststellung ist an Justizminister Dieter Böhmdorfer (F) gerichtet. Er ist damit aufgefordert, den von der Volksanwaltschaft aufgezeigten Missstand zu beheben.

Über den Inhalt der Missstandsfeststellung wollte sich Bauer nicht äußern. Es gelte die Amtsverschwiegenheit. Stadler hatte im Vorfeld der heutigen Sitzung erklärt, er kritisiere in dem Papier die Staatsanwaltschaft.

Sie habe keine eigenständige Erhebung über den Wert der Homepage durchgeführt, die der "Verein zur Förderung der New Economy" betreibe. Die Staatsanwaltschaft habe sich stattdessen auf Wertangaben (50.000 Euro) des Nachrichtenmagazins "profil" berufen. Die Wertgrenze für ein finanzstrafrechtliches Verfahren beträgt 75.000 Euro.

Gutachter soll Homepage bewerten

Stadler hatte zudem erklärt, er wolle mit seiner Feststellung erreichen, dass ein Gutachter mit der Causa Grasser befasst werde. Dieser solle erklären, welchen Wert die von der Industriellenvereinigung finanzierte Homepage tatsächlich habe. Vom Wert sei abhängig, ob ein Strafverfahren wegen Abgabenhinterziehung zu Stande komme oder nicht. Ohne ein Sachverständigengutachten dürfe das Strafverfahren nicht eingestellt werden, so der FPÖ-Volksanwalt.

Die Staatsanwaltschaft hatte im Februar die Einstellung der Ermittlungen gegen Finanzminister Grasser beschlossen, weil eben Abgabenhinterziehung erst ab 75.000 Euro strafbar ist. Die Ratskammer am Wiener Straflandesgericht hat dieser Entscheidung allerdings vorerst nicht zugestimmt. (APA)