Im EU-Wettbewerbsrat wurde wie berichtet bei einer Abstimmung der Kompromissvorschlag zur Richtlinie für die Patentierung von Software mehrheitlich angenommen. Österreich hatte sich der Stimme enthalten. Vizekanzler und Verkehrsminister Hubert Gorbach (F) begründete die Stimmenthaltung in einer Pressemitteilung damit, dass er sicherstellen wollte, "dass die Auswirkungen der Richtlinie auf die Klein- und Mittelbetriebe sowie auf die Open-Source-Bewegung genau beobachtet werden". Er wünscht sich eine weitere Diskussion über die Definition, wie hoch der "technische Beitrag" einer Erfindung sein muss, um sie zu patentieren. Die Gespräche darüber werden nun im Europäischen Parlament fortgesetzt.
"Einer schleichend immer liberaleren Patentierungspraxis eine Absage erteilt"
Laut Gorbach habe man im Sinne des Schutzes der Klein -und Mittelbetriebe "einer schleichend immer liberaleren Patentierungspraxis eine Absage erteilt". Das Europäische Parlament hatte zuvor bereits die 21. Änderung in den Patent-Kompromiss durchgesetzt, die vor allem freie Entwickler vor Hürden auf dem Softwaremarkt schützen sollen. Danach kann Software nur im Zusammenhang mit bestimmten Anwendungen bei Geräten patentiert werden. Darunter fällt beispielsweise ein Programm zur Verringerung des Stromverbrauchs eines Handys oder ein Code, mit dem Feuchtigkeitswerte in einer Waschmaschine ausgewertet werden können. Reine Softwareprogramme oder Geschäftsmethoden allein lassen sich dagegen nicht schützen.
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