EU
Kriminelles Vermögen wird leichter zu beschlagnahmen sein
EU-Justizminister beschließen: Einziehungsentscheidungen werden anerkannt - Ausnahmen bei Geldwäsche
Luxemburg - Die EU-Justizminister haben sich auf leichtere
Verfahren zur Beschlagnahmung kriminell erworbenen Vermögens
geeinigt. Die Minister einigten sich am Donnerstag bei ihrem Treffen
in Luxemburg grundsätzlich auf eine Rahmenrichtlinie. Demnach müssen
Einziehungsentscheidungen eines EU-Landes auch von allen anderen
Mitgliedstaaten anerkannt werden. Somit kann innerhalb der EU leichter auf kriminell erworbenes
Vermögen außerhalb des Hoheitsgebietes eines Staates zurückgegriffen
werden. Bisher musste der ersuchende Staat um Rechtshilfe ansuchen,
der ersuchte Staat konnte eine Beschlagnahmung aber ablehnen. Laut
Diplomaten soll aber auch nach der nunmehr beschlossenen Richtlinie
ein EU-Staat in einem anderen Mitgliedsland illegal erworbene Gelder
einbehalten können, wenn diese auf seinem Gebiet gewaschen wurden. (APA)