Luxemburg - Die EU-Justizminister haben sich auf leichtere Verfahren zur Beschlagnahmung kriminell erworbenen Vermögens geeinigt. Die Minister einigten sich am Donnerstag bei ihrem Treffen in Luxemburg grundsätzlich auf eine Rahmenrichtlinie. Demnach müssen Einziehungsentscheidungen eines EU-Landes auch von allen anderen Mitgliedstaaten anerkannt werden. Somit kann innerhalb der EU leichter auf kriminell erworbenes Vermögen außerhalb des Hoheitsgebietes eines Staates zurückgegriffen werden. Bisher musste der ersuchende Staat um Rechtshilfe ansuchen, der ersuchte Staat konnte eine Beschlagnahmung aber ablehnen. Laut Diplomaten soll aber auch nach der nunmehr beschlossenen Richtlinie ein EU-Staat in einem anderen Mitgliedsland illegal erworbene Gelder einbehalten können, wenn diese auf seinem Gebiet gewaschen wurden. (APA)