Maximal 0,2 Promille Alkohol im Blut dürfen Autofahrer in Polen im Blut haben. Weiters müssen Reisende
einen mindestens noch drei Monate gültigen Pass und die grüneVersicherungskarte bei sich haben.

Einreisebestimmungen: gültiger Reisepass (mind. 3 Monate gültig)

Versicherung: grüne Versicherungskarte ist vorgeschrieben

Tiere: internationaler Impfpass, amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (höchstens drei Tage alt) und Nachweis über die Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage, höchstens ein Jahr alt)

Allgemeine Bestimmungen: Gurtanlege- und Sturzhelmpflicht. Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung ist verboten. Spikereifen sind ebenso verboten. Bei einem Unfall ist die Schadensregelung der jeweiligen staatlichen Versicherungsanstalt zu melden. Rufen Sie nach einem Verkehrsunfall die Polizei. Zur Schadensaufnahme setzen Sie sich mit der staatlichen Versicherung in Verbindung. In der Zeit vom 1.11. bis 31.3. müssen alle Fahrzeuge auch tagsüber mit Abblendlicht fahren. Kinder unter 12 Jahren und einer Körpergröße kleiner als 1,5 m müssen durch eine geeignete Rückhaltevorrichtung (Kindersitz) gesichert sein. Kinder dürfen nicht auf Sitzen transportiert werden, die mit Airbags ausgestattet sind. Beim Parken auf unbeleuchteten Straßen müssen Stand- oder Begrenzungslichter eingeschaltet werden.

Alkohol: 0,2 Promille

Kfz-Zubehör: Pannendreieck, Verbandskasten, Feuerlöscher

Maut: keine

Geschwindigkeitsbeschränkung 

Ortsgebiet Freiland/Schnellstraße Autobahnen
Motorrad 60 90/100 130
Kfz 60 90/100 130
Kfz  + Anhänger 60 70/80 80

Spritpreise (Stand März 2004): Eurosuper ist generell rund 20 Cent billiger als in Österreich. Diesel ist generell rund 15 Cent billiger als in Österreich.