Wien - Dem Höchststeuersatz von 50 Prozent bei der Lohn- und Einkommensteuer unterliegen rund 350.000 Steuerpflichtige (Selbständige und Unselbständige).

Eine Senkung des Spitzensteuersatzes auf 48 Prozent würde für diese eine Entlastung bzw. für den Fiskus einen Einnahmenentfall um 230 bis 240 Mio. Euro bedeuten.

In diesem Betrag wäre die verfassungsrechtlich zwingende Absenkung des Satzes der Kapitalertragsteuer (KESt) auf 24 Prozent bereits berücksichtigt, gibt Anna Weber, Referentin für Steuer- und Volkswirtschaftspolitik in der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, bekannt.

Der Spitzensteuersatz (auch Grenzsteuersatz oder Höchststeuersatz) ist die höchste Tarifstufe, in die ein zu versteuerndes Einkommen fällt. Er gilt für Einkommensteile ab 50.870 Euro, d.h. jeder über dieser Grenze por Jahr verdiente Euro wird mit diesem Grenzsteuersatz belastet.

Das gesamte Einkommen unterliegt aber einem Durchschnittstarif, der sich aus der Mischung von bis zu fünf Tarifstufen ergibt. Die ersten 3.640 Euro jährlich sind steuerfrei (Tarifstufe 0 Prozent), die nächsten verdienten 3.630 (also das Einkommen von 3.641 bis 7.270 Euro) werden mit 21 Prozent besteuert, die nächsten 14.530 Euro (von 7.271 bis 21.800 Euro) mit 31 Prozent und die nächsten 29.070 Euro (21.801 bis 50.870 Euro) mit 41 Prozent

Erst über Einkommensteilen von 50.870 Euro kommt der Spitzensteuersatz von 50 Prozent zur Anwendung. Wer etwa 50.000 Euro verdient, zahlt einen Spitzensteuersatz von 41 Prozent, kleinere Einkommen je nach Höhe 0 bzw. 21 bzw. 31 Prozent.

Bei einem Jahreseinkommen von 61.045 Euro werden zum Spitzensteuersatz von 50 Prozent beispielsweise 10.175 Euro (61.045 minus 50.870 Euro) besteuert. Daraus ergibt sich - jeweils ohne Berücksichtigung der allgemeinen und individuellen Absetzbeträge - ein Durchschnittssteuersatz von 36,49 Prozent und eine Jahressteuer von 22.272,80 Euro.

Für Lohnsteuerzahler beträgt der Spitzensteuersatz statt 50 Prozent bereits heute rund 43 Prozent des Jahreseinkommens, da das 13. und 14. Gehalt steuerbegünstigt sind.

Österreichs Nachbarländer, die am 1. Mai der EU beitreten, haben teilweise niedrigere Spitzensteuersätze bei der Einkommensteuer. In Ungarn beträgt der Höchsttarif beispielsweise 38 Prozent, in Tschechien 32 Prozent, in der Slowakei 19 Prozent. Nur Slowenien weist einen gleich hohen Höchsttarif von 50 Prozent auf wie Österreich.

Mit der österreichischen Steuerreform 2005 wird die Zahl der Tarifstufen in der Lohn- und Einkommensteuer von fünf auf vier reduziert und der progressive Tarifverlauf "geglättet". Jahreseinkommen bis 10.000 Euro sind dann steuerfrei (Tarifstufe 0 Prozent). Von 10.000 bis 25.000 Euro kommt ein Tarif von rund 38,3 Prozent zur Anwendung, von 25.000 bis 51.000 Euro ein Tarif von rund 43,6 Prozent. Der Spitzensteuersatz von 50 Prozent bleibt unverändert für Einkommen über 51.000 Euro. (APA)