Den Rekurs gegen die Sperrung der fraglichen Konten bei drei nicht namentlich genannten Banken mit Sitz in Lugano und Chiasso lehnte das Bundesgericht zwar ab. Dagegen untersagte es, dass die Staatsanwaltschaft von Parma alle beschlagnahmten Dokumente im Zusammenhang mit dem Fall solle einsehen können.
Uneingeschränkte Einsicht nicht verhältnismäßig
Dies hatte das Bundesamt für Justiz (BJ) verfügt und den Vollzug an die Bundesanwaltschaft übertragen. Gemäß dem am Wochenende veröffentlichten Urteil wäre eine solch uneingeschränkte Einsicht für die italienischen Behörden nicht verhältnismäßig. Es sei zudem an der Bundesanwaltschaft zu entscheiden, ob eine Offenlegung notwendig sei.
In der Schweiz sind seit dem finanziellen Kollaps von Parmalat im Dezember einige Konten gesperrt worden. Während das BJ im März im Tessin Sperrungen verfügte, blockierte die Bundesanwaltschaft vier Kundenbeziehungen bei der Graubündner Kantonalbank.