Salzburg - Krasse Homosexuellen-Diskriminierung durch das Salzburger Finanzamt ortet der Grüne Landessprecher Cyriak Schwaighofer. Anlassfall ist die Causa eines Studenten, der aus einem Land außerhalb der EU stammt und mit einem österreichischen Staatsbürger zusammenlebt. Damit sein Partner eine Aufenthaltsbewilligung bekommt, muss sich sein inländischer Lebensgefährte für den Unterhalt verbürgen. "Das Finanzamt Salzburg sieht dies als 'Schenkung' an und verlangt von dem ausländischen Studenten 11.855,80 Euro an Schenkungssteuer", kritisierte Schwaighofer am Freitag in einer Aussendung.

"Wie hier die Finanz mit einem Menschen bloß wegen seiner sexuellen Orientierung umspringt, ist skandalös. Dieser Fall zeigt, dass es höchste Zeit ist für ein Antidiskriminierungsgesetz", so Schwaighofer. "Die Vorgangsweise des Salzburger Finanzamtes in dieser Causa ist schlichtweg skandalös. Dass homosexuelle Menschen über das Steuerrecht diskriminiert und damit auch schikaniert werden können, ist ein unerträglicher Zustand, der sofort abgeschafft gehört", meinte der Grüne Landessprecher.

"Wäre alles anders"

Würde es sich um eine heterosexuelle Beziehung handeln, wäre alles anders. Ehepartner erhalten den Aufenthaltstitel auf Grund der Partnerschaft automatisch, stellte Schwaighofer fest. Dass dabei der eine für den anderen aufkommt, werde hier vom Gesetz auch erwartet und ist natürlich nicht schenkungspflichtig.

"Hier wird mit zweierlei Maß gemessen", kritisiert der Grüne Landessprecher die Vorgangsweise des Finanzamtes. Für ihn zeigt sich an diesem Fall, "dass der Gesetzgeber endlich die Möglichkeit schaffen muss, gleichgeschlechtliche Partnerschaften anzuerkennen". Höchste Zeit wäre es zudem auch für die Umsetzung der von den Grünen auf Bundes- wie Landesebene seit langem geforderten Antidiskriminierungsgesetze. "Es ist nicht bloß unwürdig, sondern widerspricht auch den Menschenrechten, Menschen auf Grund ihrer sexuellen Orientierung zu benachteiligen. Solche Zustände gehören in einer modernen und toleranten Gesellschaft abgestellt."

An die Zuständigen im Salzburger Finanzamt appelliert Schwaighofer, von dieser derart schikanösen Auslegung des Schenkungssteuergesetzes abzurücken. "Der Betroffene hat gegen den Bescheid berufen. Ich kann und will mir nicht vorstellen, dass das Finanzamt seine zutiefst diskriminierende Entscheidung aufrecht erhält." (APA)