Telekom
Brüssel klagt sechs Länder wegen Telekommarkt
Deutschland, Belgien, Griechenland, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden wird säumige Umsetzung der EU-Richtlinie vorgeworfen
Die EU-Kommission klagt gegen Deutschland und fünf
weitere EU-Länder wegen mangelnder Umsetzung von EU-Recht zur Öffnung
der Telekommärkte. Die Behörde beschloss am Mittwoch in den Gang zum
Europäischen Gerichtshof (EuGH), nachdem jeweils zwei Verwarnungen
für die Staaten nicht den gewünschten Erfolg brachten. Österreich hat
bereits im August 2003 das neue Telekom-Gesetz beschlossen.
Telekom-Paket zur Liberalisierung
Die Kommission wirft Deutschland, Belgien, Griechenland,
Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden vor, das so genannte
Telekom-Paket zur Liberalisierung nicht fristgerecht bis zum 24. Juli
2003 im jeweiligen nationalen Recht verankert zu haben.
Gesetzgebungsfortschritte gebe es allerdings in den Niederlanden und
in Frankreich.
Anfang 2002 beschlossen
Das Telekom-Paket war Anfang 2002 von den Mitgliedstaaten im
EU-Ministerrat verabschiedet worden. Es musste innerhalb von 15
Monaten in den Staaten umgesetzt werden. Unternehmen werden nach den
neuen Regeln nur reguliert, falls dies unbedingt nötig ist. Damit
soll der Wettbewerb angekurbelt werden. Die Kommission hat das Recht,
die nationalen Regulierungsbehörden der 15 Staaten zu beaufsichtigen.
Mit dem Telekom-Paket wurde der bisherige rechtliche Rahmen für die
elektronische Kommunikation modernisiert.(APA/dpa)