Die EU-Kommission klagt gegen Deutschland und fünf weitere EU-Länder wegen mangelnder Umsetzung von EU-Recht zur Öffnung der Telekommärkte. Die Behörde beschloss am Mittwoch in den Gang zum Europäischen Gerichtshof (EuGH), nachdem jeweils zwei Verwarnungen für die Staaten nicht den gewünschten Erfolg brachten. Österreich hat bereits im August 2003 das neue Telekom-Gesetz beschlossen.

Telekom-Paket zur Liberalisierung

Die Kommission wirft Deutschland, Belgien, Griechenland, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden vor, das so genannte Telekom-Paket zur Liberalisierung nicht fristgerecht bis zum 24. Juli 2003 im jeweiligen nationalen Recht verankert zu haben. Gesetzgebungsfortschritte gebe es allerdings in den Niederlanden und in Frankreich.

Anfang 2002 beschlossen

Das Telekom-Paket war Anfang 2002 von den Mitgliedstaaten im EU-Ministerrat verabschiedet worden. Es musste innerhalb von 15 Monaten in den Staaten umgesetzt werden. Unternehmen werden nach den neuen Regeln nur reguliert, falls dies unbedingt nötig ist. Damit soll der Wettbewerb angekurbelt werden. Die Kommission hat das Recht, die nationalen Regulierungsbehörden der 15 Staaten zu beaufsichtigen. Mit dem Telekom-Paket wurde der bisherige rechtliche Rahmen für die elektronische Kommunikation modernisiert.(APA/dpa)