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Mode die aufregt und verstört gehörte schon immer zur Identitätsfindung von Jugendlichen

Foto: Apa/ Rainer Jensen

Linz – Um eine Bekleidungsvorschrift in der Hauptschule in Ohlsdorf (Bezirk Gmunden) in Oberösterreich ist am Mittwoch eine Diskussion entstanden. In der Schule ist den Schülern allzu freizügige Kleidung verboten, wie das "Neue Volksblatt" berichtete. Schulleiter Walter Zehetner hatte es demnach "satt, dass viele Schülerinnen und Schüler quasi halb nackt in den Unterricht schlurfen".

Lehrer bestimmen Kleidung

Die Lehrerkonferenz hat das Verbot von "nicht angebrachter" Kleidung einstimmig beschlossen: Bauch- und rückenfreie T-Shirts ebenso wie Jeans, die Unterwäsche eher freilegen als verdecken, überlange Jeans und Kleidungsstücke, auf denen Schimpfwörter oder gewaltverherrlichende Slogans abgedruckt sind, dürfen im Unterricht nicht mehr getragen werden.

Landesschulrat zeigt Verständnis

Der Präsident des Landesschulrates Fritz Enzenhofer zeigte für die Entscheidung der Schule Verständnis. Er erklärte: "Die Freiheit des Einzelnen, sich so zu kleiden wie es ihm gefällt, endet dort, wo die Freiheit des Anderen, dass er sich gestört oder belästigt fühlt, beginnt."

Schüler Kritik

Kritik an den Bekleidungsvorschriften in Ohlsdorf kam hingegen von der Aktion kritischer Schüler (AKS). Die Vorsitzende Rebecca Kampl kündigte rechtliche Schritte an und erklärte wörtlich: "Warm anziehen sollen sich nicht die Schüler, sondern der Direktor samt Landesschulratspräsident." Sie bezeichnete das Verbot allzu freizügiger Kleidung als "konservativen Geschmacksterror".

Freiheitlicher Jugend Oberösterreich für Schuluniformen

Unterstützung für Einschränkungen kam vom Landesobmann des Rings Freiheitlicher Jugend Oberösterreich, Gunther Pahl: "Ich verstehe die Entscheidung der Hauptschule Ohlsdorf. Ich würde in der Diskussion sogar noch weiter gehen und auch einmal wertfrei darüber reden, ob es nicht auch sinnvoll sein könnte, Schuluniformen einzuführen."

Elternvereine für partnerschaftliche Regelung

Die Präsidentin des Landesverbandes der Elternvereine an den öffentlichen Pflichtschulen in Oberösterreich, Sieglinde Guserl, trat für eine partnerschaftliche Regelung ein. Wenn an einer Schule Handlungsbedarf sei, dann sei das ein Besprechungspunkt für die schulpartnerschaftlichen Gremien. Das heißt, im Klassen- und Schulforum bestehe die Möglichkeit, eigene Schulregeln zu beschließen. Wenn an der Hauptschule Ohlsdorf nicht der Weg der "antiquaren Verordnung von oben" eingeschlagen worden wäre, sondern der Weg der Schuldemokratie gegangen worden wäre, wäre die ganze Aufregung ausgeblieben, erklärte die Präsidentin. Denn dann könnte man sich auf einen gemeinsamen Beschluss von Lehrern und Eltern, beziehungsweise der Schüler stützen, argumentierte sie.

Verbote "von oben" wirken meist kontraproduktiv<>P

Ähnlich äußerte sich Oberösterreichs Kinder- und Jugendanwältin Maria Fischnaller. Die Vorgangsweise in Ohlsdorf entspreche nicht den Vorstellungen demokratisch gelebter Schulpartnerschaft. Gerade Pädagogen sollten sich eigentlich klar sein, dass Verbote "von oben" bei Jugendlichen – und nicht nur bei ihnen – kontraproduktiv wirken würden. Es müsste doch möglich sein, in der Sache zu einer gemeinsamen Vereinbarung zu kommen. Unklar ist Fischnaller auch, welche Sorge sich hinter einem solchen Verbot verberge. Außerdem stellte sie die Frage, wo eine Bekleidungsvorschrift für Lehrer bleibe. Anders zu sehen seien lediglich Kleidungsstücke mit Schimpfwörtern oder gewaltverherrlichenden Sprüchen, hier sollte die persönliche und sachliche Bearbeitung im Vordergrund stehen, verlangte sie.

Streit um Kleidervorschriften auch in Deutschland

Die Aufregung um freie Bauche ist nicht neu: Der Fall einer 14-jährigen Schülerin in Deutschland beschäftigte die Bildungsinstitutionen Mecklenburg-Vorpommerns bis ins Schweriner Kultusministerium. Das Mädchen kam mit kurzem Oberteil und Hüfthose zum Unterricht, der Bauchnabel war zu sehen. Sie wurde vom Unterricht ausgeschlossen. Eine von der Schule "blitzartig" erlassene Einschränkung der Kleiderwahl wurde vom jedoch Ministerium gerügt.Diese sei rechtlich nicht haltbar, erklärte ein Ministeriumssprecher. Allerdings seien Bekleidungseinschränkungen durchaus angebracht, wenn sie Unterricht und Zusammenleben an Schulen störten. Das seien etwa stahlbewehrte Springerstiefel oder auch völlig durchsichtige Oberteile bei Mädchen. Knappe Hosen und Tops würden nicht darunter fallen, hieß es.(APA)