Dass man beim Magistrat von der VwGH-Entscheidung bisher noch nicht offiziell informiert war, wunderte Pistotnik nicht: Schließlich sei Denkmalschutz Bundessache und daher das Bildungs- und Wissenschaftsministerium die belangte Behörde. Diese habe genauso wie er selbst den Beschluss dieser Tage zugestellt bekommen. Der Wiener Magistrat ist dagegen nur für die Vollstreckung der Denkmalschutz-Bescheide zuständig.
"Rechtlich nicht gedeckte Anordnung"
Bis der VwGH entschieden hat, werde man "mit Sicherheit" keine der verlangten Sicherungsmaßnahmen setzen, betonte Pistotnik: "Wir sind der Meinung, dass es sich um eine rechtlich nicht gedeckte Anordnung handelt." Vom Denkmalschutzgesetz seien so umfangreiche Schutzbauten gar nicht vorgesehen.
Der Eigentümer dürfe das Objekt nicht aktiv zerstören, er sei jedoch nicht verpflichtet, größere Aufwendungen für das Objekt zu treffen. Laut Pistotnik ist im Gesetz etwa vom Ersetzen einzelner zerbrochener Dachziegeln die Rede: "Davon unterscheidet sich die Einhausung einer Ruine doch wohl ganz beträchtlich."
Bundesdenkmalamt über Entscheidung überrascht
Pistotnik sprach von einem "Geßlerhut, den das Bundesdenkmalamt aufstellt": Einerseits verhindere der Denkmalschutz weitere Investitionen, andererseits wolle man die Sofiensäle zur Aufwendung von bis zu zwei Millionen Euro für die Abdeckung verpflichten. Dadurch versuche man zu erzwingen, was vom Gesetz nicht vorgesehen sei, nämlich die Wiederherstellung des Gebäudes.
Die Wiener Landeskonservatorin im Bundesdenkmalamt (BDA), Barbara Neubauer, zeigte sich über die Entscheidung überrascht. Sie sei darüber nicht informiert worden, betonte Neubauer im Gespräch mit der APA. Das Wissenschaftsministerium habe zuletzt - als die Causa in die zweite Instanz gegangen ist - noch die Meinung des Denkmalamtes geteilt. Das BDA hatte von der Sofiensäle AG verlangt, die denkmalgeschützten Bauteile wirksam und dauerhaft zu schützen.