Begutachtung bis 15. Mai
Der Gesetzesentwurf wurde zur Begutachtung bis 15. Mai ausgesendet, das Gesetz zur Errichtung der "Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung" (FFG) soll mit 1. August 2004 in Kraft treten. Im Zentrum der Pläne steht die Zusammenführung des Forschungsförderungsfonds für die gewerbliche Wirtschaft (FFF), der Technologie Impulse Gesellschaft (TIG), des Büros für Internationale Technologiekooperation (BIT) und der Austrian Space Agency (ASA) in der neuen FFG, die Umwandlung des Rates für Forschung und Technologieentwicklung in eine juristische Person des öffentlichen Rechts sowie eine grundlegende Reform des FWF.
"Giftzähne" im Vorhaben
Beim FWF zeigt man sich "nicht unzufrieden" über den Entwurf, "die Arbeitsfähigkeit des Fonds ist damit sichergestellt", erklärte FWF-Generalsekretär Gerhard Kratky am Dienstag. Dennoch gebe noch "Giftzähne" in dem Vorhaben. Speziell kritisierte Kratky die Bestellungsmodalitäten des neu eingerichteten FWF-Aufsichtsrats. Dieser soll aus sieben Mitgliedern bestehen, wobei drei von der FWF-Delegiertenversammlung gewählt, zwei vom Infrastrukturminister und eines von der Bildungsministerin bestellt werden. Das siebente wird von den sechs Aufsichtsräten einvernehmlich gekürt. Kommt es bei diesen - auch nach einer Nachfrist - zu keiner Einigung, wird das siebente Mitglied vom Infrastrukturminister im Einvernehmen mit der Bildungsministerin bestellt.
"Die Versuchung, dadurch bewusst in eine Blockadesituation hineinzugehen, ist durch diesen Bestellmodus größer", meinte Kratky. Er wünscht sich stattdessen eine "neutrale Instanz als Schiedsrichter", etwa den Forschungsrat oder den Wissenschaftsrat, der bei Nichteinigung das siebente Mitglied bestimmen soll. Auch bei den Universitätsräten, deren Bestellung ähnlich wie beim FWF-Aufsichtsrat vor sich geht, werde bei Nichteinigung über das letzte Mitglied die Akademie der Wissenschaften als neutrale Instanz herangezogen.
Überschneidungen bekrittelt
Bei den Aufgaben des Aufsichtsrats gebe es Überschneidungen mit jenen der Aufsichtsbehörde (Infrastrukturministerium), bekrittelte Kratky. So müssten Rechnungsabschluss und Jahresvoranschlag sowie Mehrjahres- und Arbeitsprogramme sowohl vom Aufsichtsrat als auch von der Aufsichtsbehörde beschlossen werden. Kritik übte der FWF außerdem daran, dass er mit dem Gesetz zur Erstellung von Mehrjahresprogrammen verpflichtet werde, gleichzeitig aber keine mehrjährige Finanzierungssicherheit habe.
Weiter im Entwurf ...
Der Aufsichtsrat des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter, wobei einer der beiden ein von der Aufsichtsbehörde (Infrastrukturministerium) entsendetes Mitglied sein muss. Die Funktionsperiode der Aufsichtsräte beträgt drei Jahre, eine einmalige Wiederbestellung ist zulässig. Zu den Aufgaben des Gremiums gehört u.a. die Ausschreibung der Funktion des Präsidenten.
Deutlich verkleinert wird durch die Reform die FWF-Delegiertenversammlung, der derzeit Vertreter aller Fakultäten, der Sozialpartner und der Ministerien angehören (insgesamt rund 60 Mitglieder). Künftig gibt es nur noch 32 Mitglieder, und zwar die Mitglieder des Präsidiums, je ein Vertreter der 21 Universitäten, zwei der Akademie der Wissenschaften, vier vom Infrastrukturminister ernannte Vertreter außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie einer der Hochschülerschaft. Die Uni-Vertreter haben je nach Größe ihrer Universität ein bis drei Stimmen, die Stimmgewichtung legt die Bildungsministerin per Verordnung fest. Zu den Aufgaben der Delegiertenversammlung gehört die Wahl des FWF-Präsidenten und seiner drei Stellvertreter.
Verkleinertes FWF-Kuratorium
Auch das FWF-Kuratorium wird verkleinert: Ihm sollen künftig die Mitglieder des Präsidiums und maximal 30 Referenten angehören, Unis und Sozialpartner haben keine Vertreter mehr. Wichtigste Aufgabe des Kuratoriums ist die Entscheidung über die Förderung von Forschungsvorhaben. Neu ist, dass die Funktion des Präsidenten und seiner drei Stellvertreter (bisher zwei) sowie jene der Referenten für die einzelnen Wissenschaftsgebiete öffentlich ausgeschrieben werden. Ebenso neu ist die Einführung einer Geschäftsführung im Wissenschaftsfonds, die vom Präsidium nach öffentlicher Ausschreibung bestellt wird.