Für die GPL
Linux-Unix
Deutsches Gericht entschied für GPL
Kommerziell vertriebenes Produkt verstieß gegen GNU General Public License - Einstweilige Verfügung gegen Anbieter
Laut einer Pressemitteilung
des Open-Source-Projektes
netfilter/iptables
hat ein Münchner Gericht eine fast schon historische Entscheidung getroffen.
Zum ersten Mal wurde in Deutschland in Urteil wegen der Verletzung der GNU General Public License (GPL) gefällt. Laut Angaben von netfilter verwendete die Firma sitecom GmbH ein Router-Produkt auf Basis einer Open Source-Entwicklung, die unter der GPL stand, für kommerzielle Zwecke, ohne den Quellcode offen zu legen. Das Gericht schloss sich der Meinung der Kläger an und verhängte eine einstweilige Verfügung gegen sitecom.(red)