München - Das Landgericht München hat die Aufsichtsratswahl der Bank-Austria-Creditanstalt-Mutter HypoVereinsbank (HVB) im Jahr 2003 für nichtig erklärt.

Bei der Hauptversammlung im Mai 2003 sei der Aufsichtsrat unzulässigerweise im Block gewählt worden, erklärte das Gericht am Donnerstag. Eine solche Blockwahl sei aber nur dann zulässig, wenn alle anwesenden Aktionäre damit einverstanden seien. Das Urteil (AZ 5 HK O 10813/03) ist noch nicht rechtskräftig.

Klage

Das Gericht gab damit einer Klage des ehemaligen Hypobank-Vorstandes Hans Fey statt. Er hatte an dem Wechsel des früheren HypoVereinsbank-Vorstandschefs Albrecht Schmidt an die Spitze des Aufsichtsgremiums Anstoß genommen. Schmidt war von der Hauptversammlung zusammen mit neun weiteren Anteilseignern per Blockabstimmung in den Aufsichtsrat gewählt worden.

Die HypoVereinsbank gab offiziell keine Stellungnahme zu dem Urteil ab. Ob das Institut Rechtsmittel einlegen werde, sei noch unklar, sagte Sprecherin Cornelia Klaila. Das Urteil würde aber auch keine Konsequenzen haben, wenn es rechtskräftig würde, betonte Klaila. Die Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat seien nämlich im Februar vorsorglich vom Registergericht bestellt worden. Bei der Hauptversammlung am 29. April werde dann eine Einzelwahl durchgeführt.

"Groben Schnitzer"

Klaila betonte, die Listenwahl im Mai 2003 sei nach gängiger Praxis erfolgt. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), das Einzelabstimmungen fordere, sei erst im Juni 2003 ergangen. Angesichts der Kapitalerhöhung im Frühjahr dieses Jahres habe die Bank aber "alle Sicherheitsnetze gespannt, die man spannen könne" und die Aufsichtsratsmitglieder vom Registergericht bestellen lassen.

Der Kläger, Hans Fey, bezeichnete die Listenwahl dagegen als "groben Schnitzer". Er erhob schwere Vorwürfe gegen Albrecht Schmidt. "Er hat die Regeln der Hauptversammlung nicht beherrscht oder sogar bewusst missachtet", sagte Fey. Schmidt habe auf der Hauptversammlung eine Einzelwahl vermieden, weil er befürchtet habe, dabei schlecht abzuschneiden.

Schmidt hatte von Aktionärsschützern herbe Kritik einstecken müssen, als er 2003 von der Vorstandsspitze an die Spitze des Aufsichtsrats wechselte.(APA/AP)