Beginnend mit 19. Mai 2004 muss Spam, der pornographisches Material enthält, in der Betreff-Zeile die Warnung "SEXUALLY-EXPLICIT" - "explizit sexuell" aufweisen. Das hat die US-Bundeshandelsbehörde FTC bekannt gegeben . Das Can-Spam-Gesetz, das der US-Kongress im Vorjahr verabschiedet hat, hat die FTC angewiesen eine Regel zu entwerfen, die eine Markierung oder Notiz für Spam vorsieht, der pornographisches Material enthält. Der Can-Spam-Act, der am 16. Dezember beschlossen wurde, hat eine Umsetzung der Vorschrift innerhalb von 120 Tagen nach der Einführung des Gesetzes vorgesehen.

Erkennen

Eine Kennzeichnung von Sex-Spam soll den Empfängern helfen, derartigen Spam sofort identifizieren zu können und es einfacher machen, unerwünschte Nachrichten herauszufiltern. Eine Studie der FTC hat ergeben, dass 17% der pornographischen Angebote Bilder enthalten, die erscheinen, egal ob der Empfänger das will oder nicht. Nun soll es nicht mehr erlaubt sein, dass der Body der Nachrichten graphisches Material enthält. Hyperlinks und andere Methoden, um das relevante Material zugänglich zu machen, soll es aber weiterhin geben. Das Gesetz besagt außerdem, dass der Sender seine gültige, physische Adresse verbindlich angeben muss, um "eindeutig und auffällig" zu sein. Außerdem muss die Markierung Elemente des ASCII-Codes verwenden.

Schutz

Die FTC soll die Konsumenten vor betrügerischen, irreführenden und unfairen Geschäftspraktiken beschützen und Informationen bereithalten, um den Konsumenten auf derartige Geschäftspraktiken aufmerksam zu machen, diese zu stoppen und zu vermeiden. Das Internet, Telemarketing, Diebstahl der Identität und ähnliche Vergehen in Zusammenhang mit Betrug sind die Arbeitsgebiete der Bundeshandelsbehörde, die die Beschwerden ins Consumer Sentinel, eine sichere Online-Datenbank einträgt, die Hunderten zivil- und strafrechtlichen Agenturen zugänglich ist.

"ADV:Adult"

Einige Bundesstaaten haben bereits Gesetze erlassen, die besagen, dass pornographisches Material in Spam-Mails mit "ADV:Adult" - "Erwachsene" oder einer ähnlichen Notiz gekennzeichnet sein muss. (pte)