Parlamentsmehrheit für Reformer - Uri-Partei erhält 152 von 299 Sitzen
Redaktion
,
In dieser Galerie: 2 Bilder
Seoul/Tokio – Einen Tag nach dem Erdrutschsieg
für das linksliberale Regierungslager in
den südkoreanischen Parlamentswahlen hat
der amtierende Regierungschef Goh Kun Stabilität
und Kontinuität versprochen. Die regierungsnahe,
progressive Uri-Partei – „Unsere
offene Partei“ lautet ihr ganzer Name – hat 152
der 299 Sitze in der Nationalversammlung erobert,
gab am Freitag die Wahlkommission in
Seoul an. Die politische Linke hat damals erstmals
seit der Einführung der Demokratie in
Südkorea eine Mehrheit im Parlament erobert.
Der Wahlausgang wird als politischer Erfolg
für Präsident Roh Moo Hyun gewertet, der seit
dem 12. März von einem Amtsenthebungsverfahren
bedroht ist und bis zur Entscheidung
des Verfassungsgerichts die Amtsgeschäfte
vorübergehend an den Premier abgeben musste.
Die konservative Große Nationalpartei
(GNP) sackte auf 121 Sitze und den Rang der
zweitstärksten Partei ab. Sie hatte im alten, etwas
kleineren Parlament mit 137 Sitzen die
stärkste Fraktion gestellt.
Wahlentscheidend war die Wut der Wähler
über das Impeachment-Verfahren, gegen das
die Uri-Partei heftig demonstriert hatte. Viele
Südkoreaner, vor allem die diesmal in Rekordzahlen
zu den Urnen gekommenen jungen
Wähler, hatten sich über die Scheinheiligkeit
der Korruptionsvorwürfe gegen Präsident Roh
empört, die von den als noch korrupter empfundenen
Konservativen vorgebracht worden
waren. Der größte Verlierer der Wahl war die
Demokratische Millenniumspartei (MDP), die
von 61 Sitzen im alten Parlament auf nur noch
9 Sitze schrumpfte. Die MDP hatte das Amtsenthebungsverfahren
mit durchgesetzt. (DER STANDARD, Printausgabe, 17./18. 4. 2004)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.