Klagsrisiken übernommen
Die mit DII erzielte Einigung bedarf noch der Zustimmung des Gerichts. RHI hatte 1999 im Rahmen der Expansion in den USA mit Unternehmenskäufen auch Klagsrisiken (Asbest-Sammelklagen) übernommen. Absicherungen gegen diese Klagen erwiesen sich später als teilweise wertlos, da die absichernden Unternehmen selbst zahlungsunfähig wurden.
RHI soll laut der nun getroffenen Vereinbarung bei Abschluss der Asbestverfahren von DII eine einmalige Zahlung von zehn Millionen Dollar anstelle der zuvor vereinbarten Summe von 115 Millionen Dollar erhalten, sagte RHI-Vorstandsvorsitzender Helmut Draxler. RHI habe sich nach Einschätzung der Risken zu dieser Vereinbarung entschlossen, sagte Draxler. DII hatte für das US-Unternehmen Harbison Walker, das RHI 1999 mit der Übernahme der Holding GIT erworben hatte, im Dezember 2003 ein eigenes Chapter 11-Verfahren eingeleitet und Ansprüche RHIs auf weitere Zahlungen aus dem zuvor eingeleiteten Chapter 11-Verfahren bestritten. RHI habe die Aussicht auf Einbringung dieser Zahlungen als gering eingeschätzt, sagte Draxler. "Es ist ein größerer Vorteil, wenn der Fall schnell zu Ende kommt", so der RHI-Vorstandsvorsitzende. Das Chapter 11-Verfahren Harbison Walkers könnte noch 2004 zum Abschluss kommen, so Draxler.
Reorganisationsplan
Zudem werde RHI dann mit allen ihren Töchtern in die Vereinbarungen aufgenommen. DII - ehemals Dresser Industries - hatte nach Angaben RHIs einen Reorganisationsplan vorgelegt, der unter anderem die Errichtung von Trust Funds für Asbest- und Silica-basierte Ansprüche gegen Harbison-Walker und dauerhafte gerichtliche Verfügungen in Zusammenhang mit diesen Ansprüchen vorsieht.