Wien - Die Vereinigung Österreichischer StrafverteidigerInnen (VÖS) übt Kritik am Obersten Gerichtshof (OGH). "Eine Verbesserung des Rechtsschutzes in Haftsachen ist dringend geboten." Die Anwälte fordern eine Gesetzesänderung, die es ermöglicht, in Strafsachen nach Erschöpfung des Instanzenzugs den Verfassungsgerichtshof (VfGH) anzurufen. (red/DER STANDARD, Printausgabe, 10./11./12.4.2004)