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Mannesmann-Prozess - Ankalge: Ackermann verstieß gegen Aktienrecht
Neue Tatvorwürfe gegen Angeklagten im Zusammenhang mit weiteren Prämienzahlungen
Im Mannesmann-Prozess hat die
Staatsanwaltschaft Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann vorgeworfen,
vorsätzlich gegen das Aktienrecht verstoßen zu haben. Ackermann habe
gewusst, dass nur die Hauptversammlung für die Aufsichtsratsvergütung
zuständig sei, als er die Millionenprämie für den
Mannesmann-Aufsichtsratschef Joachim Funk mitbeschlossen habe, sagte
Staatsanwalt Johannes Puls am Donnerstag vor dem Düsseldorfer
Landgericht. Ackermann könne sich somit nicht auf Unwissenheit
berufen. Zum Beleg des Vorwurfs beantragte der Ankläger die Niederschrift
der Hauptversammlung der Deutschen Bank von 1999 heranzuziehen. Zudem
erhoben die Staatsanwälte neue Tatvorwürfe gegen die Angeklagten im
Zusammenhang mit weiteren Prämienzahlungen, die bisher nicht
Gegenstand der Anklage waren.(APA/dpa)