Dannenberg - Acht Jahre nach der stundenlangen
Einkesselung von 150 AKW-Gegnern bei einem Castor-Transport nach
Gorleben hat das Amtsgericht Dannenberg das Vorgehen der Polizei für
rechtswidrig erklärt. Bei der Einschließung von 150 Personen in
Karwitz bei Dannenberg sei "die Freiheitsbeschränkung von Anfang an,
also bereits dem Grunde nach rechtswidrig" gewesen, heißt es in einem
am Dienstag in Dannenberg veröffentlichten Beschluss des Gerichtes.
Keine Gefahr einer Straftat
Der Beschluss wurde von drei seinerzeit eingekesselten
Demonstranten erwirkt, die mit Unterstützung der Bürgerinitiative
Lüchow-Dannenberg nacheinander bei mehreren Gerichten gegen ihre rund
achtstündige Ingewahrsamnahme klagten. Nach Angaben der Initiative
erklärte sich das Amtsgericht zuerst für unzuständig. Erst das danach
angerufene Verwaltungsgericht Lüneburg und das Oberverwaltungsgericht
hätten die Zuständigkeit des Gerichts in Dannenberg festgestellt.
Dem Gerichtsbeschluss zufolge ist der Unterbindungsgewahrsam, in
den die Polizei die 150 AKW-Gegner am 4. Mai 1996 nahm, nur zulässig,
wenn von den Betroffenen die unmittelbare Gefahr einer Straftat oder
Ordnungswidrigkeit von erheblichen Gewicht ausgeht. Bei den Kläger
habe man jedoch keine individuellen Umstände feststellen können, aus
denen eine solche Gefahr hätte abgeleitet werden können. Sie hätten
sich zu keinem Zeitpunkt auf den Schienen aufgehalten und seien
Aufforderungen der Polizei, sich zu entfernen, gefolgt. Es gebe keine
Anhaltpunkte dafür, dass sie sich am Abschrauben von Schienenmuttern
beteiligt hätten. (APA/AP)