Dannenberg - Acht Jahre nach der stundenlangen Einkesselung von 150 AKW-Gegnern bei einem Castor-Transport nach Gorleben hat das Amtsgericht Dannenberg das Vorgehen der Polizei für rechtswidrig erklärt. Bei der Einschließung von 150 Personen in Karwitz bei Dannenberg sei "die Freiheitsbeschränkung von Anfang an, also bereits dem Grunde nach rechtswidrig" gewesen, heißt es in einem am Dienstag in Dannenberg veröffentlichten Beschluss des Gerichtes.

Keine Gefahr einer Straftat

Der Beschluss wurde von drei seinerzeit eingekesselten Demonstranten erwirkt, die mit Unterstützung der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg nacheinander bei mehreren Gerichten gegen ihre rund achtstündige Ingewahrsamnahme klagten. Nach Angaben der Initiative erklärte sich das Amtsgericht zuerst für unzuständig. Erst das danach angerufene Verwaltungsgericht Lüneburg und das Oberverwaltungsgericht hätten die Zuständigkeit des Gerichts in Dannenberg festgestellt.

Dem Gerichtsbeschluss zufolge ist der Unterbindungsgewahrsam, in den die Polizei die 150 AKW-Gegner am 4. Mai 1996 nahm, nur zulässig, wenn von den Betroffenen die unmittelbare Gefahr einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit von erheblichen Gewicht ausgeht. Bei den Kläger habe man jedoch keine individuellen Umstände feststellen können, aus denen eine solche Gefahr hätte abgeleitet werden können. Sie hätten sich zu keinem Zeitpunkt auf den Schienen aufgehalten und seien Aufforderungen der Polizei, sich zu entfernen, gefolgt. Es gebe keine Anhaltpunkte dafür, dass sie sich am Abschrauben von Schienenmuttern beteiligt hätten. (APA/AP)