Verteidiger wollen Glaubwürdigkeit des angeblichen Opfers und dessen Mutter infrage stellen
Redaktion
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Santa Maria - Die Verteidiger des wegen Kindesmissbrauchs angeklagten Popstars Michael Jackson versuchen nun, die Glaubwürdigkeit des angeblichen Opfers und dessen Mutter infrage zu stellen. Dafür wollen sie nach US-Medienberichten vom Wochenende in das Jackson-Verfahren Unterlagen aus einem anderen Fall einbringen, bei dem die Mutter von einer Warenhauskette eine finanzielle Entschädigung erstritten hatte.
Richter Rodney Melville gab dem Antrag auf Aushändigung von Berichten und eines psychiatrischen Gutachtens über den Burschen statt, den Jackson missbraucht haben soll. Diese Dokumente hatten in einem Rechtsstreit eine Rolle gespielt, bei dem die Mutter nach einem angeblichen Ladendiebstahl des Buben erklärte, sie sei von Sicherheitskräften des Warenhauses geschlagen und sexuell belästigt worden.
Geld statt Klage
Der heute 14-Jährige wurde damals nicht angeklagt, während der Streit um die Belästigung der Mutter von dem Warenhaus gegen eine Geldsumme - angeblich rund 150.000 Dollar (124.000 Euro) - bei- gelegt wurde. Sollte Jackson des sexuellen Missbrauchs des Burschen schuldig gesprochen werden, könnte die Familie auf Entschädigung in Millionenhöhe klagen.
Jackson wird vorgeworfen, im Frühjahr 2003 den damals 13-Jährigen sexuell missbraucht und ihn dafür in zwei Fällen unter Alkohol gesetzt zu haben. Im Jänner hatte er vor Gericht auf nicht schuldig plädiert. Er ist gegen eine Kaution in Höhe von drei Mio. Dollar (2,45 Mio. €) auf freiem Fuß. (APA, dpa, Der Standard, Printausgabe, 05.04.2004)
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