"Ich betrachte das Weltgericht nicht als dasselbe wie den Obersten US-Gerichtshof, wo wir sofort springen und uns danach richten müssten", sagte der stellvertretende Justizminister von Nevada, Dave Neidert. Das höchste UN-Gericht ordnete die Überprüfung der Urteile am Mittwoch an und folgte damit einer Petition der mexikanischen Regierung. Diese hatte den US-Gerichten vorgeworfen, insgesamt 52 zum Tode verurteilten Mexikanern keinen Zugang zu rechtlichem Beistand ihres Heimatlandes gewährt zu haben. Die Mexikaner sind in den US-Staaten Arizona, Arkansas, Florida, Kalifornien, Nevada, Ohio, Oklahoma und Oregon inhaftiert.
Die Verurteilten seien nicht ausreichend über ihr Recht auf Beistand durch die eigene Regierung unterrichtet worden, befanden die Völkerrechtler in Den Haag. Dieses Recht ist in der 1963 verabschiedeten Wiener Konvention über konsularische Beziehungen verankert. Gegen eine Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs ist keine Berufung möglich. Wenn sich ein Staat nicht an eine Weisung hält, kann dies von einem anderen Staat vor den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gebracht werden.