Oklahoma City - Die Justizbehörden in acht US-Staaten haben zurückhaltend auf die Entscheidung des Internationalen Gerichtshof (IGH) reagiert, wonach von US-Gerichten verhängte Todesurteile für 51 Mexikaner völkerrechtswidrig sind. Einige der Staaten erklärten, sie wollten Rat beim US-Außenministerium einholen. Zugleich äußerten Behördenvertreter Zweifel daran, dass die Entscheidung Einfluss auf die geplanten Hinrichtungen haben werde. US-Außenamtssprecher Adam Ereli erklärte, Regierungsvertreter würden das Urteil sorgfältig prüfen.

"Ich betrachte das Weltgericht nicht als dasselbe wie den Obersten US-Gerichtshof, wo wir sofort springen und uns danach richten müssten", sagte der stellvertretende Justizminister von Nevada, Dave Neidert. Das höchste UN-Gericht ordnete die Überprüfung der Urteile am Mittwoch an und folgte damit einer Petition der mexikanischen Regierung. Diese hatte den US-Gerichten vorgeworfen, insgesamt 52 zum Tode verurteilten Mexikanern keinen Zugang zu rechtlichem Beistand ihres Heimatlandes gewährt zu haben. Die Mexikaner sind in den US-Staaten Arizona, Arkansas, Florida, Kalifornien, Nevada, Ohio, Oklahoma und Oregon inhaftiert.

Die Verurteilten seien nicht ausreichend über ihr Recht auf Beistand durch die eigene Regierung unterrichtet worden, befanden die Völkerrechtler in Den Haag. Dieses Recht ist in der 1963 verabschiedeten Wiener Konvention über konsularische Beziehungen verankert. Gegen eine Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs ist keine Berufung möglich. Wenn sich ein Staat nicht an eine Weisung hält, kann dies von einem anderen Staat vor den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gebracht werden.

Der mexikanische Präsident Vicente Fox äußerte sich erfreut über die Entscheidung des Gerichts. "Sie bestätigt die mexikanische Haltung hinsichtlich der Menschenrechte", sagte er. (APA/AP)