Wien - Knapp 80 Prozent der Neubauwohnungen werden mit Geldern der Wohnbauförderung kofinanziert. Dabei kommt die Förderung des Wohnbaus mit nur einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts Österreich wesentlich billiger als Deutschland (2,1 Prozent), Großbritannien (2,6 Prozent) und Schweden (2,7 Prozent).

"Wer die Wohnbauförderung abschaffen möchte, riskiert, dass der Staat - und somit auch der Steuerzahler - letztlich mehr Geld für die Subjektförderung und steuerliche Förderung ausgeben muss, als er heute für die Wohnbauförderung aufwendet", sagte Wolfgang Amann von der Gesellschaft für Wohnen, Bauen und Planen Montag bei einem Pressegespräch.

"Durch noch engere und neuartige Kooperationen zwischen den Ländern und Finanzdienstleistern, wie etwa den Bausparkassen, könnten Gelder aufgebracht werden, die die Liquidität der Länder als Fördergeber wesentlich erhöhen könnten", sagte der Chef der S-Bausparkasse, Josef Schmidinger.

Bausparkollektivmodell

Sein Vorschlag: ein Bausparkollektivmodell, bei dem das Land bei einer Bausparkasse einen Großbausparvertrag abschließt, durch den die Zuteilung von Einzelbauspardarlehen an die Finanzierungswerber bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen gewährt wird.

Die Zuteilung der geförderten Bauspardarlehen erfolgt über die Bank oder die Bausparkasse. "Das Land kann durch die Festlegung der Verzinsung in einem gesonderten Bauspartarif die Höhe der Finanzierungszinssätze an die Förderungswerber mitbestimmen. Die Ansparphase durch das Land erfolgt entsprechend den Bausparbestimmungen."

Deutlich weniger Kapital

Nach Ablauf der geförderten Phase werde auf die normale Bausparverzinsung umgestellt, sodass damit noch immer eine günstige Wohnbaufinanzierung für die Bewohner zur Verfügung stehe. "Das Bausparkollektivmodell hat den Vorteil, dass das Land deutlich weniger Kapital einsetzen muss und nach wenigen Jahren bereits einen Gutteil des eingesetzten Kapitals wieder zur Verfügung hat."

Abhängig von der Inflationsrate wird mit dem Land ein Zielzinssatz vereinbart, der zwei Prozent über der Inflationsrate, maximal jedoch bei höchstens vier Prozent liegen soll.

Dies wird dadurch möglich, dass die - in einem eigenen Bausparvertrag - eingebrachten Darlehensmittel wertgesichert mit der Inflationsrate, maximal jedoch mit zwei Prozent verzinst werden. Der Zinssatz für das restliche, nicht mit Landesmitteln gestützte Bauspardarlehen werde mit den aktuellen Angeboten gerechnet. (DER STANDARD Printausgabe, 30.03.2004 cr)