Bild nicht mehr verfügbar.

Archivbild: Die Herbstsitzung 2002 des Schülerparlaments

foto: apa/artinger
Wien - Die Schüler wollen künftig selbst über ihre Anwesenheit in der Klasse bestimmen. Diese Forderung nach Abschaffung der Anwesenheitspflicht ist eine von vielen in der "Charta der SchülerInnenrechte", die am Montag von rund 130 Delegierten aus allen Bundesländern im Rahmen eines "SchülerInnenparlaments" im Wiener Rathaus beschlossen wurden.

70.000 Jugendliche

Rund 70.000 Jugendliche hatten sich in den vergangenen Monaten im Rahmen von Klassensprechersitzungen, Schülervollversammlungen und -parlamenten mit dem Thema Grundrechte für Schüler beschäftigt. Weitere Anliegen betreffen etwa das Recht auf Mitbestimmung bei der Bestellung von Lehrern und das Recht auf die eigenverantwortliche Gestaltung von Unterrichtsstunden.

In neun Workshops hatten die Schüler am Wochenende die Ideen der Schüler zusammengefasst und in ein Konzept gegossen. Wichtig ist ihnen etwa mehr Selbstbestimmung: So sollen sie etwa ein Recht auf individuelle Schwerpunktsetzung erhalten - nötig sei dafür ein breiteres Angebot an Fächern als auch an Vertiefungsmöglichkeiten. Ideale Lösung dafür wäre ein Modulsystem in der Oberstufe. Auch ihre Arbeitszeit wollen sich die Schüler frei einteilen können.

Weiters wollen die Schüler das Recht auf individuelle Förderung und auf gemeinsamen integrativen Unterricht insbesondere für Migranten und Behinderte. Damit verbunden sei auch die Einführung einer gemeinsamen Schule für die Zehn- bis 14-Jährigen. Mitbestimmen wollen die Jugendlichen über die Schwerpunktsetzung im Lehrplan und bei der Wahl der Unterrichtsmethoden.

Recht auf unentgeltlichen Bildungszugang

Politisch fordern die Schüler das Recht auf freien, öffentlichen und unentgeltlichen Bildungszugang. Auf keinen Fall dürfe ein Schulgeld eingeführt werde. Außerdem verlangen sie ein Recht auf die Teilnahme an Demonstrationen und Streiks, das Recht auf Wahl zwischen Ethik- und Religionsunterricht und auf das Abhängen der Kreuze in den Klassen.

Freie Gestaltung des Schulraums

Weitere Vorschläge betreffen das Recht auf freie Gestaltung des Schulraums, das Recht auf Mitgestaltung der Hausordnung und ein Recht auf Abwechslung - etwa in der Sitzordnung, der Pausengestaltung und der Lehrmethodik. Wichtig ist ihnen auch ein Recht auf Privatsphäre. Weder dürfe es zu einer allgemeinen Überwachung in Form von Videokameras, Schutzzonen oder Gang- bzw. Hofaufsicht noch zu einer direkt personenbezogenen etwa mittels Drogentests, Chipkarte oder elektronischem Klassenbuch kommen.

Die Schüler-Grundrechte sollten in der derzeit vom Österreich-Konvent diskutierten neuen Verfassung verankert werden, betonte Bundesschulsprecherin Romana Brait bei der Veranstaltung. Ein Forderungskatalog von 70.000 Schülern könne nicht ignoriert werden. (APA)