"Bärlis" und "Mausis" aufgepasst: Mit Juni läuft in
Österreich die 15-jährige Gültigkeit der ersten Wunschkennzeichen
aus. 10.785 Autofahrer verlieren bis zum Ende
des Jahres ihre selbst gewählte Kennung. Wenn das Nummernschild nicht
neu angemeldet oder zurückgegeben wird, drohen Verwaltungsstrafen in
einer Höhe von "70 bis 100" Euro, so Gorbach.
Verlängerung von Wunschkennzeichen bei der Versicherung möglich
Wunschkennzeichen können über die Zulassungsstellen der
Versicherungen verlängert werden. Dazu hat der Nationalrat am Donnerstag eine Novelle zum Kraftfahrgesetz beschlossen.
Durch die Änderung wird den Autobesitzern der Weg zum Amt erspart.
Die Novelle soll am 1. Juli in Kraft treten. Wer allerdings erstmals
ein Wunschkennzeichen beantragt, muss nach wie vor Verkehrsamt bzw.
Bezirkshauptmannschaft als Zulassungsbehörde aufsuchen.
Kosten
Die Verlängerung kostet 159 Euro, 14 davon bleiben laut ÖAMTC der
Zulassungsstelle. Die übrigen 145 Euro gehen in den Topf des
Verkehrssicherheitsfonds, das Geld daraus wird im Verhältnis von 40
zu 60 zwischen Bund und Ländern geteilt.
Wer künftig nicht mehr mit "Mausi 1" oder "8 UNG" herumfahren
will, kann die Kennzeichen sowohl bei Behörde als auch bei
Versicherung retournieren. Wer sein Wunschkennzeichen behalten, aber
durch ein EU-Emblem ergänzen will, bekommt zum Preis von 18 Euro
(Pkw) oder 9,80 (Motorrad) neue Tafeln mit dem selben Text. (APA)