Offiziell spricht die Staatsanwaltschaft Wien noch von "weiteren Einvernahmen", die nötig seien, um die "teils widersprüchlichen Aussagen" über die Geldflüsse vom Verein zu den verschiedenen Homepagelieferanten zu klären. Inoffiziell wird die Homepageaffäre, die monatelang die innenpolitische Diskussion dominierte, nun als gegessen betrachtet.
Zwei Verdächtigungen gab es gegen Winkler und seinen mit 283.000 Euro von der Industrie gesponserten Homepageverein (zur "Förderung der New Economy"). Den Untreueverdacht, wonach statutenwidrig 10.000 Euro vom Verein an Grassers Sozialfonds überwiesen worden seien, könne Winkler mit dem Hinweis auf einen einstimmigen Beschluss der Vereins-Generalversammlung entkräften. Kritiker warfen gegen dieses Argument stets ein, dass die Vereinsfunktionäre samt und sonders Kabinettsmitarbeiter Grassers seien.
Selbstanzeige
Beim zweiten Verdacht, jenem der Abgabenverkürzung - respektive Steuerhinterziehung - könne kein Vorsatz nachgewiesen werden. Obendrein sei mit der Offenlegung der Industrie-Zuwendung de facto eine Selbstanzeige mit strafbefreiender Wirkung erfolgt. Diese strafbefreiende Wirkung wäre auch bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung zur Anwendung gekommen, sagen Finanzrechtler.