Wien - Nach der Einstellung der Ermittlungen gegen Finanzminister Karl-Heinz Grasser dürfte aller Voraussicht nach auch der Homepageverein seines Kabinettschefs Matthias Winkler strafrechtlich aus dem Schneider sein. Dies verlautete am Montag als inoffizielle Einschätzung aus Justizkreisen.

Offiziell spricht die Staatsanwaltschaft Wien noch von "weiteren Einvernahmen", die nötig seien, um die "teils widersprüchlichen Aussagen" über die Geldflüsse vom Verein zu den verschiedenen Homepagelieferanten zu klären. Inoffiziell wird die Homepageaffäre, die monatelang die innenpolitische Diskussion dominierte, nun als gegessen betrachtet.

Zwei Verdächtigungen gab es gegen Winkler und seinen mit 283.000 Euro von der Industrie gesponserten Homepageverein (zur "Förderung der New Economy"). Den Untreueverdacht, wonach statutenwidrig 10.000 Euro vom Verein an Grassers Sozialfonds überwiesen worden seien, könne Winkler mit dem Hinweis auf einen einstimmigen Beschluss der Vereins-Generalversammlung entkräften. Kritiker warfen gegen dieses Argument stets ein, dass die Vereinsfunktionäre samt und sonders Kabinettsmitarbeiter Grassers seien.

Selbstanzeige

Beim zweiten Verdacht, jenem der Abgabenverkürzung - respektive Steuerhinterziehung - könne kein Vorsatz nachgewiesen werden. Obendrein sei mit der Offenlegung der Industrie-Zuwendung de facto eine Selbstanzeige mit strafbefreiender Wirkung erfolgt. Diese strafbefreiende Wirkung wäre auch bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung zur Anwendung gekommen, sagen Finanzrechtler.

Nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Verein sehr wohl - aber eben ohne Strafe - Schenkungssteuer nachzahlen muss. Dies würde aber im Fall des Falles aufgrund der Anonymität in Steuerangelegenheiten still und heimlich erfolgen können.