Kassel - Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel können moslemische Frauen für ihren Pass auch ein Foto mit Kopftuch einreichen. Bedingung sei allein, dass die Frau auf dem Foto "zweifelsfrei" erkennbar sei, heißt es in dem am Mittwoch bekannt gegebenen Beschluss. Eine Bescheinigung der Religionsgemeinschaft, dass der jeweilige Glaube nur ein Foto mit Kopftuch zulasse, können die Behörden demnach nicht verlangen.

Fallbeispiel

Damit verpflichtete das Gericht die Stadt Kassel, einer eingebürgerten früheren Türkin ihren vorläufigen Pass auch mit dem Kopftuch-Foto auszustellen. Die Stadt hatte dies abgelehnt, weil das Passrecht ein Foto ohne Kopfbedeckung verlange. Zwar seien Ausnahmen aus religiösen Gründen möglich, doch lasse sich aus dem Koran keine allgemeine Regel ableiten, sich nicht ohne Kopfbedeckung in der Öffentlichkeit zu zeigen. Daher sei eine Bescheinigung der jeweiligen Religionsgemeinschaft nötig.

Verstoß gegen Gebote Allahs

Dem Verwaltungsgericht reichte es dagegen aus, dass es eine entsprechende religiöse Lehrmeinung gibt. Die Antragstellerin habe glaubhaft dargelegt, dass sie diese Ansicht Teile und nach eigener Überzeugung gegen die Gebote Allahs verstoße, wenn sie sich ohne Kopftuch fotografieren lasse. Eine Bescheinigung sei daher nicht nötig, denn das Grundrecht der Religionsfreiheit stehe jeder und jedem zu, auch ohne formelle Bindung an eine Religionsgemeinschaft. Weil die Frau auf dem Foto auch mit Kopftuch klar zu erkennen sei, stünden auch Sicherheitsinteressen einem entsprechenden Pass nicht entgegen. Gegen den Beschluss kann die Stadt noch Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen. (APA)