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AOL muss Ordnungsgeld wegen unzulässiger Werbung zahlen
Angabe "Internet zum Festpreis" untersagt
Deutschlands zweitgrößter Online-Anbieter AOL muss wegen unzulässiger Werbung ein Ordnungsgeld
von 300.000 DM (153.388 Euro/2,11 Mill. S) zahlen. Das Oberlandesgericht Köln habe in einem rechtskräftigen Beschluss
vom 24. Jänner eine AOL-Bertelsmann-Beschwerde gegen die Zwangsvollstreckung des Landgerichts Köln
zurückgewiesen, teilte ein Gerichtssprecher am Montag mit.
Grundlage der Entscheidung sei eine von T-Online erwirkte einstweilige Verfügung vom 1. September 1999. Darin sei die
AOL-Angabe "Internet zum Festpreis" untersagt worden, solange neben dem Festpreis noch weitere Entgelte zu leisten
seien. Dennoch sei diese AOL-Werbung einen Monat lang wiederholt worden.
(APA/dpa)