Deutschlands zweitgrößter Online-Anbieter AOL muss wegen unzulässiger Werbung ein Ordnungsgeld von 300.000 DM (153.388 Euro/2,11 Mill. S) zahlen. Das Oberlandesgericht Köln habe in einem rechtskräftigen Beschluss vom 24. Jänner eine AOL-Bertelsmann-Beschwerde gegen die Zwangsvollstreckung des Landgerichts Köln zurückgewiesen, teilte ein Gerichtssprecher am Montag mit. Grundlage der Entscheidung sei eine von T-Online erwirkte einstweilige Verfügung vom 1. September 1999. Darin sei die AOL-Angabe "Internet zum Festpreis" untersagt worden, solange neben dem Festpreis noch weitere Entgelte zu leisten seien. Dennoch sei diese AOL-Werbung einen Monat lang wiederholt worden. (APA/dpa)