Wien - Behördenwege sollen künftig verstärkt auf elektronischem Weg erfolgen. Ein Weg dazu ist das "E-Government-Gesetz", das am Donnerstag Abend im Nationalrat mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ beschlossen wurde. Zentraler Punkt dabei ist die "Bürgerkarte", die als elektronischer Identitäts- und Echtheitsnachweis gelten soll. Die Koalitionsparteien lobten die Modernisierung der Verwaltung, die Oppositionsparteien fürchten um den Datenschutz und bezweifeln den allgemeinen Zugang zu den neuen Möglichkeiten.

Bei der neuen "Bürgerkarte" handelt es sich nicht um eine Karte im herkömmlichen Sinn. Vielmehr kann deren Funktionalität mit allen Trägermedien verbunden werden, die für eine sichere elektronische Signatur in Frage kommen, das betrifft Chip-Karten ebenso wie Mobiltelefone. Vorgesehen ist auch ein "Standarddokumentenregister" zum elektronischen Nachweis von Personenstands- und anderen Daten.

Die SPÖ forderte eine Rückverweisung des E-Government-Gesetzes an den Verfassungsausschuss. Verwaltungssprecher Peter Wittmann kritisierte, das Gesetz sei zu kompliziert. Nicht nachzuvollziehen sei auch, warum bestehende funktionierende Regelungen etwa des Finanzministeriums nicht übernommen werden. Die SPÖ halte die Regelung auch für verfassungswidrig. Sein Fraktionskollege Johann Maier wies zudem auf Bedenken wegen des Datenschutzes hin. Im Innenministerium etwa, bei dem die Daten zusammengeführt werden sollen, sei zuletzt 1998 eine Sicherheitsüberpüfung des EDV-Netzwerkes durchgeführt worden.

Gabriela Moser (G) fragte, warum E-Government nur an der Bürgerkarte festgemacht werden solle. Neue Formen der inoffiziellen elektronischen Kommunikationsbeziehungen würden zu wenig berücksichtigt. Dazu kämen die Kosten für die Bürgerkarte: Für einen Durchschnittsbürger würde sich diese Investition nicht auszahlen. Theresia Haidlmayr befürchtet vor allem für Behinderte Probleme.

Staatssekretär Franz Morak (V) verteidigte das Gesetz. Die vorgesehenen Sicherheitsvorkehrungen etwa würden in den EU-Gremien als "Referenzmodell" in den EU-Gremien diskutiert. Die Kosten für das notwendige Zertifikat in der Höhe von 10 bis 12 Euro wiederum könnten mit einer einzigen Meldeabfrage wieder hereingespielt werden. Als Karte selbst biete sich die Bankomatkarte an, auf der es bereits eine "schlummernde" elektronische Signatur gebe. Bis zum Jahr 2006 würden 6,5 Millionen Karten ausgetauscht, sagte er. Für den ÖVP-Abgeordneten Fritz Neugebauer wird mit dem E-Government-Gesetz das Ziel erreicht werden, dass der Akt laufe und nicht die Bürger.

Die freiheitliche Abgeordnete Elke Achleitner nannte als ein Ziel des Gesetzes eine schlankere Verwaltung. Ein wesentlicher Vorteil sei, dass man künftig nicht mehr an die Öffnungszeiten der Verwaltung gebunden sei. Dazu komme, dass unterschiedliche Medien, etwa auch SMS, benutzt werden können. Es handle sich letztlich um eine komplizierte Technologie, aber bei einfacher Anwendung für den Bürger. (APA)