Inland
Chipkarte als "Online-Ausweis"
Die wichtigsten Neuerungen im Gesetz
Die neue "Bürgerkarte"
soll als amtliches Ausweisdokument im Internet den Umgang mit Ämtern und Behörden erleichtern. Die wichtigsten Neuerungen:Der Kartenbesitzer erhält online Zugriff auf
seine Personenstandsdaten. Dadurch wird ein
Abrufen und Ausdrucken amtlicher Dokumente wie Meldebestätigungen und Strafregisterauszügen vom privaten
PC aus möglich. Viele Antragsverfahren wie die Anträge auf
Kindergeld oder Studienbeihilfe werden auf den
Homepages der jeweiligen Ämter durch Ausfüllen eines Webformulars
eingebracht. Der Umgang mit dem
bereits existierenden
Internetportal des Bundesministeriums für Finanzen wird vereinfacht,
Steuererklärungen können leichter online abgegeben werden. Eingeschriebene behördliche Briefe werden
auf Wunsch des Kartenbesitzers auch elektronisch zugestellt . Die digitale Signatur
ermöglicht den Abschluss rechtsgültiger
Verträge im Internet und
stellt beim Versenden
von Daten sicher, dass
diese in Originalform ankommen. (pmd/DER STANDARD, Printausgabe, 30.1.2004)