Udo B. und Martina R., berufstätiges Akademikerpaar, beschäftigen Katharina aus Bratislava als Putzfrau. Von sozialem Gewissen beseelt, tragen
die beiden sich mit dem Gedanken, ihre gute Fee, die sogar eine Arbeitsbewilligung
hat, anzustellen.
Udo spricht mit einem Juristen der Arbeiterkammer, der
ihm indirekt davon abrät: Der
Status "Putzfrau" sei im
Arbeitsrecht äußerst unklar
definiert. Martina erfährt im
Sozialministerium das Gegenteil: Mindestlohn für eine
"Haushaltshilfe ohne Kochen"
sei "5,90 Euro brutto pro Stunde" bei 15 Gehältern – "und rufen Sie die Krankenkasse an".
Papierkrieg
Ein Anmeldeformular müsse sie einreichen, lernt Martina bei der Kassenzentrale, danach bekäme sie eine Kontonummer: Bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 316,19 Euro
monatlich seien nur 1,4 Prozent Unfallversicherung und
1,53 Prozent Mitarbeitervorsorge einzuzahlen.
Für Fragen der Steuerpflicht
kontaktiert Martina die Wirtschaftskammer, die sie ans
Sozialministerium zurückverweist, welches sie diesmal zur
Arbeiterkammer dirigiert.
Dort erinnert ein findiger
Arbeitsrechtler daran, dass
Einkommen bis 1000 Euro
lohnsteuerfrei sind – nennt
mit 5,48 Euro jedoch einen anderen Mindestlohn. Turnübungen mit dem Taschenrechner ergeben, dass Katharina bei gleichem Gehalt von
960 Euro im Jahr angestellt bis
zu 1320 Euro kosten würde. (Eva Stanzl, DER STANDARD Printausgabe, 23.1.2004)