ÖVP und SPÖ streben in einem dem STANDARD vorliegenden "Fairnessabkommen" eine sparsame Wahlwerbung an. Verzichtet wird auf:
  • gesamtösterreichische Postwurfsendungen
  • die Verwendung von eigens für die Wahlwerbung errichtete Plakattürme oder Plakatständer mit Plakaten außerhalb der kommerziellen Normformate
  • die Verwendung von ganzseitigen Inseraten bei Anzeigen in Tageszeitungen
  • den Einsatz von Kinofirmen und Werbespots in Privat-TVs. Außerdem heißt es es:
  • "Anzeigen, ausgenommen solche in partei- eigenen Printmedien, dürfen in Tageszeitungen sowie in österreichweit verbreiteten, wöchentlich oder monatlich erscheinenden Zeitungen, Zeitschriften, Magazinen und Illustrierten während der Geltungsdauer dieses Übereinkommens bis zu einem Gesamtvolumen von 700.000 Euro, bezogen auf die Bruttoeinschaltkosten, geschaltet werden. Auf kostenpflichtige Beilagen in Tages-, Wochen- und Monatszeitschriften wird verzichtet."
  • "Während der Karwoche 2004 wird auf Wahlwerbung und -veranstaltungen verzichtet."
  • "Die Vertragsparteien verpflichten sich, darauf hinzuwirken, dass kommerzielle Werbung aus öffentlichen Mitteln von Gebietskörperschaften oder Selbstverwaltungskörpern, in der ein Kandidat mit Namen, Bild oder sonst erkennbar aufscheint, unterlassen und unterbunden wird." (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 21.1.2004)