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So ging es im abgelaufenen Jahr rund 5.600 österreichischen Firmen - Von den Schließungen waren im Schnitt vier Dienstnehmer je Insolvenz betroffen

Foto: APA/dpa/Martin Gerten
Wien - Österreich nimmt in einem europaweiten Insolvenzvergleich die unrühmliche Spitzenposition gleich hinter Schweden ein. Bei aller Schwierigkeit der Vergleichbarkeit aufgrund unterschiedlicher Wirtschafts- und Rechtsstrukturen liegt die Insolvenzrate von 1,73 Prozent (Pleiten gemessen an der Zahl der Unternehmen) jedenfalls deutlich über dem EU-Durchschnitt von 0,83 Prozent.

Hausgemacht

Zwei Drittel der österreichischen Insolvenzen seien dabei "hausgemacht", also durch Managementfehler und nicht durch externe Faktoren wie hohe Steuern, geringes Wirtschaftswachstum oder einer ungenügenden Selbständigenquote erklärbar. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Österreich-Tochter der internationalen Unternehmensberatung A.T. Kearney.

Ein anderes Ergebnis der Studie zeigt: Würde es in Österreich gelingen, die Insolvenzquote auf den EU-Durchschnitt zu senken, könnte jährlich ein volkswirtschaftlicher Schaden von 1,6 Milliarden Euro verhindert werden. Das entspricht, umgelegt auf Jobs, der Rettung von mehr als 10.000 Arbeitsplätzen im Jahr.

"Systematischen Insolvenzprophylaxe"

A. T. Kearney-Geschäftsführer Robert Kremlicka und Studienautor Karl Ertl legten zahlreiche Vorschläge zur "systematischen Insolvenzprophylaxe" aus Beratersicht vor. Im Kern läuft die Pleitenvermeidung darauf hinaus, die Frühwarnsysteme zu verbessern.

  • Die Banken sollten ihre Basel-II-Systeme, die Ausfallswahrscheinlichkeiten von Krediten berechnen, um wissensbasierte Frühwarnsysteme ergänzen.
  • Interessensvertreter sollten insbesondere Klein- und Mittelbetriebe verstärkt kaufmännische Qualifizierungen zu Planungs- und Finanzierungsfragen anbieten.
  • International versierte Branchen-Experten statt der jeweils "üblichen Verdächtigen" sollten in den Aufsichtsräten von Kapitalgesellschaften sitzen, sagt A.T. Kearney.
  • Zusätzlich zur geplanten sechsjährigen externen Rotation von Wirtschaftsprüfern sollte nach Meinung der Berater eine dreijährige interne Rotation stattfinden. Die Prüfer sollten überdies einer Auskunftspflicht gegenüber Aufsichtsrat und Hauptversammlung unterliegen.

Ziel dieser Bemühungen müsste die Vermeidung von Großinsolvenzen sein, eine gewisse Rate an "normalen" Pleiten gilt dagegen als Spiegelbild wirtschaftlicher Dynamik. Großinsolvenzen jedoch, mit Verbindlichkeiten von mehr als sieben Mio. Euro, tragen mit nur ein Prozent aller Fälle zu 43 Prozent zur Wertvernichtung bei. Eine Halbierung der Großinsolvenzen (ca. 30 pro Jahr) würde die Insolvenzverbindlichkeiten um 700 Mio. Euro reduzieren. (miba/DER STANDARD, Printausgabe, 21.1.2003)