Wien - Das Justizministerium hat nun einen Abänderungsantrag zur Reform des Vorverfahrens im vorgelegt. Wie sich in den parlamentarischen Beratungen bereits abgezeichnet hat, soll demnach der Untersuchungsrichter nicht völlig durch den Staatsanwalt ersetzt, sondern in Fällen von besonderem öffentlichen Interesse beibehalten werden. Gravierende Differenzen gibt es zwischen Justizminister Dieter Böhmdorfer (F) und FPÖ-Justizsprecherin Helene Partik-Pable (F) in der Frage der Beiziehung einer Vertrauensperson zum ersten Verhör, berichtet die "Presse".
Partik-Pable breingt eigenen Vorschlag ein
Die Rechte des Beschuldigten sollen nun weniger umfangreich ausfallen als bisher geplant. Statt einer beliebigen Vertrauensperson soll nur ein Verteidiger beigezogen werden dürfen, schlägt das Justizministerium jetzt vor. Partik-Pable will aber, dass sich ein Beschuldigter nur vor der Vernehmung mit dem Anwalt beraten darf. Ihr Vorschlag ist im Entwurf als eigene Variante ausgewiesen. Strittig ist weiters, ob nur eine allgemeine Rechtsberatung erfolgen darf oder ob der Beschuldigte in der Sache selber beraten werden darf.
Was den U-Richter betrifft, so soll laut dem Abeänderungsantrag der Staatsanwalt in zwei Fällen "gerichtliche Ermittlungen oder Beweisaufnahmen" beim Untersuchungsrichter beantragen müssen: Nämlich "wenn an der Strafverfolgung wegen des Gewichts der aufzuklärenden Straftat oder der Person der Tatverdächtigen ein besonderes Interesse besteht". Entgegen der ursprünglichen Absicht des Justizministeriums soll der Richter also über den Grundrechtsschutz hinaus auch künftig noch eine wichtige Rolle im Vorverfahren spielen.
Stärkung der Rechte der Opfer
Als weitere Neuerung sieht der Abänderungsentwurf eine Stärkung der Rechte der Opfer von Straftaten vor. Sie sollen künftig das Recht auf Verfahrenshilfe wie im Zivilverfahren haben und damit die Kosten für juristische Beratung und psychologische Betreuung ersetzt bekommen.