Linz/Wien - Dieser Bescheid, erklärt Heinz Patzelt, werde noch Wellen schlagen. Wellen, die über die Grenzen Österreichs hinausgehen könnten: "Normalerweise", so der Generalsekretär von Amnesty International Österreich, "greifen wir Urteile und Bescheide unabhängiger Gerichte in Ländern mit einem funktionierenden Rechtssystem nicht an. Aber was hier von der Behörde kommt, ist blanker Rassismus."

Wie in einem Teil der Wochenendausgabe des STANDARD bereits berichtet, wurde vergangene Woche ein Entscheid des Unabhängigen Verwaltungssenats (UVS) in Oberösterreich veröffentlicht. Der UVS hatte der Beschwerde eines Wirts Recht gegeben, der zu einer Verwaltungsstrafe verurteilt worden war.

"Keine Schwarzen"

Ein Linzer Türsteher hatte im Juni 2001 einem Religionslehrer (und Grünen-Politiker) schwarzer Hautfarbe in Begleitung eines afrikanischen Diplomaten und eines dunkelhäutigen Caritas-Mitarbeiters den Zutritt zum Lokal verweigert. Begründung: "Keine Schwarzen."

Im August 2002 wurden die beiden Lokalgeschäftsführer und der Türsteher durch das Bezirksverwaltungsamt zu je 750 Euro Strafe verurteilt. Die Männer beriefen.

Mit Erfolg: Abweisung mit Verweis auf die Hautfarbe sei, so der UVS, "vollkommen legitim". Handle es sich hier doch um "eine verschärfte Zugangskontrolle bezüglich jener Personen, die auf den ersten Blick . . .als Drogendealer in Betracht kommen könnten". Schwarzen die Tür zu weisen sei daher nicht diskriminierend, sondern zeuge von der "Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers". Überdies - so der UVS - hätten "suggestive" Fragestellungen den Türsteher zu der "erwünschten Aussage" verleitet. Mit dem Ziel, so der UVS, daraus politisches Kapital zu schlagen.

Beide Begründungen, so ai-Sekretär Patzelt, seien "atemberaubend". Nicht zuletzt, weil derartige Vorkommnisse alles andere als Einzelfälle und immer wieder (ohne "politische" Beteiligte) dokumentiert sind: Regelmäßig von Medien aller Art durchgeführte "Rassismus-Checks" bei Lokalen bringen stets ähnliche Ergebnisse (und Rechtfertigungen). Auch sonst gilt der Generalverdacht: Nicht nur dunkelhäutige Benutzer der U-Bahn, auch in Wien-Schwechat ankommende Geschäftsreisende dunkler Hautfarbe können lange von der oft "bevorzugten" Behandlung durch die Exekutive erzählen.

"Dieser Bescheid", ist auch Terezija Stoisits, Menschenrechtssprecherin der Parlamentsgrünen, empört, "ist eine amtliche Festschreibung der ganzen elenden Latte rassistischer Vorurteile und Ressentiments. Schwarze Hautfarbe steht nun also amtlich für Drogendealer, Gefahr, Aggressivität und provokantes Verhalten." Mittel, sich gegen derartige Stereotype zu wehren, gebe es nicht, erinnert die Politikerin: Österreich habe kein Antidiskriminierungsgesetz - und die seit Juli 2003 vorliegende EU-Antidiskriminierungsrichtlinie sei im Parlament "gut schubladisiert jenseits jeder Umsetzung".

Endgültig

Der Bescheid dürfte unwidersprochen in die österreichische Rechtsgeschichte eingehen: Durch die späte Veröffentlichung - der Spruch erging bereits im November - sind alle Fristen abgelaufen. Und: Nur die Beschwerdeführer (die Lokalbetreiber) hätten Berufung einlegen können. Und das haben sie - wenig überraschend - nicht getan. (Thomas Rottenberg/DER STANDARD, Print-Ausgabe, 20.1.2004)