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Bei einer Überschreitung der Zuverdienstgrenze muss das gesamte Kindergeld zurückgezahlt werden. Für Christoph Klein eine "unmenschliche Regelung"
Foto: APA/TECHT Hans Klaus
Wien - Jeder/m fünften BezieherIn des Kindergeldes - das waren 2002 rund 11.000 Personen - droht die Rückzahlung, weil sie mehr als die Zuverdienstgrenze von 14.600 Euro jährlich verdient hat. Darauf machte der Leiter des Sozialbereichs der Arbeiterkammer, Christoph Klein, im Ö1-Morgenjournal aufmerksam.

Gesamtes Kindergeld fällig

Für Klein ist die Regelung "unsinnig" und "unmenschlich", weil bei einer Überschreitung der Zuverdienstgrenze das gesamte Kindergeld zurückgezahlt werden muss. Das könne bei manchen Familien bis zu einem Drittel des Jahreseinkommes ausmachen.

Die Grenze von 14.600 Euro jährlich sei für den einzelnen nicht leicht durchschaubar, erläuterte Klein. Dafür herangezogen werde der Brutto-Gehalt ohne Sonderzahlungen, davon werde die Sozialversicherung abgezogen und dann werde der Betrag um 30 Prozent erhöht. Das sei "nicht auf einem Bierdeckel" auszurechnen, spielte Klein auf eine Äußerung von Staatssekretär Finz an, der damit die einfache Regelung der neuen Steuerreform darstellen wollte.

Toleranzgrenze bei zehn Prozent

Von der Rückforderung des Kindergeldes könne dann abgesehen werden, wenn die Zuverdienstgrenze um nicht mehr als 10 Prozent überschritten wurde und diese Überschreitung "unvorhergesehen" eingetreten sei. Eine unvorhergesehene Überschreitung sei aber nicht anzunehmen, wenn man etwa eine Gehaltserhöhung oder -vorrückung bekommen habe, sondern beispielsweise nur dann, wenn man angeordnete Nachtdienste oder Überstunden geleistet habe. (APA)