AK-Experte Klein: "Zuverdienstgrenze lässt sich nicht auf einem Bierdeckel ausrechnen" - 11.000 BezieherInnen betroffen
Redaktion
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Wien - Jeder/m fünften BezieherIn des Kindergeldes - das waren
2002 rund 11.000 Personen - droht die Rückzahlung, weil sie mehr als
die Zuverdienstgrenze von 14.600 Euro jährlich verdient hat. Darauf
machte der Leiter des Sozialbereichs der Arbeiterkammer, Christoph
Klein, im Ö1-Morgenjournal aufmerksam.
Gesamtes Kindergeld fällig
Für Klein ist die Regelung "unsinnig" und "unmenschlich", weil bei
einer Überschreitung der Zuverdienstgrenze das gesamte Kindergeld
zurückgezahlt werden muss. Das könne bei manchen Familien bis zu
einem Drittel des Jahreseinkommes ausmachen.
Die Grenze von 14.600 Euro jährlich sei für den einzelnen nicht
leicht durchschaubar, erläuterte Klein. Dafür herangezogen werde der
Brutto-Gehalt ohne Sonderzahlungen, davon werde die
Sozialversicherung abgezogen und dann werde der Betrag um 30 Prozent
erhöht. Das sei "nicht auf einem Bierdeckel" auszurechnen, spielte
Klein auf eine Äußerung von Staatssekretär Finz an, der damit die
einfache Regelung der neuen Steuerreform darstellen wollte.
Toleranzgrenze bei zehn Prozent
Von der Rückforderung des Kindergeldes könne dann abgesehen
werden, wenn die Zuverdienstgrenze um nicht mehr als 10 Prozent
überschritten wurde und diese Überschreitung "unvorhergesehen"
eingetreten sei. Eine unvorhergesehene Überschreitung sei aber nicht
anzunehmen, wenn man etwa eine Gehaltserhöhung oder -vorrückung
bekommen habe, sondern beispielsweise nur dann, wenn man angeordnete
Nachtdienste oder Überstunden geleistet habe. (APA)
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