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8.11.2002 in Karachi: Zerstörter Bus

Foto: APA/AFP/Aamir Qureshi
Saint-Lo - Nach dem Attentat von Karachi am 8. Mai 2002 ist die französische Staatswerft DCN zur Zahlung von insgesamt 705.000 Euro Schadensersatz an die Hinterbliebenen ihrer getöteten Mitarbeiter verurteilt worden. Das Attentat sei "nur durch ein unentschuldbares Fehlverhalten des Arbeitgebers möglich gewesen", urteilte das Sozialgericht im bretonischen Saint-Lo am Donnerstag. Die Firma habe die Risiken unterschätzt und ihre Sorgfaltspflicht verletzt. Bei dem Attentat waren elf Mitarbeiter der Direction des constructions navales (DCN) getötet und zwölf ihrer Kollegen verletzt worden. DCN-Anwalt Bruno Labey-Guimard will in Berufung gehen.

Auslöser für Anschläge und Attentatsversuche gegen französische Interessen

Frankreichs Teilnahme am US-Feldzug gegen den Terror in Afghanistan habe Anschläge und Attentatsversuche auch gegen französische Interessen ausgelöst, hatten sechs Hinterbliebenen-Familien vor Gericht geltend gemacht. Trotzdem seien die U-Boot-Techniker der DCN "jeden Morgen zur selben Zeit" von einem Bus der pakistanischen Marine abgeholt worden, um die Strecke von ihrem Hotel zur Schiffsbaustelle zurückzulegen. Die Franzosen hatten an einem U-Boot des Typs Agosta gebaut. Ein Selbstmord-Attentäter hatte am 8. Mai 2002 vor dem Hotel ein mit Sprengstoff beladenes Auto gegen ihren Bus gelenkt. Bei der gewaltigen Explosion wurden auch drei Pakistaner getötet und elf verletzt.

DCN-Anwalt Labey-Guimard hatte vor Gericht geltend gemacht, die Sicherheitsvorkehrungen hätten sich damals auf "Entführungen, Randale und Aufstände" konzentriert. Gegen Selbstmord-Attentate gebe es keinen wirksamen Schutz. Wegen des Anschlages hatte ein Gericht in Pakistan drei mutmaßliche islamische Extremisten zum Tode verurteilt. Die Urteile ergingen Ende Juni 2003, unmittelbar vor einem Staatsbesuch von Pakistans Präsident Pervez Musharraf in Frankreich. (APA)