Der neue Fernsehfilmförderungsfonds (FFFF) wird konkret. Die Vergaberichtlinien liegen seit rund einer Woche vor. Kommenden Dienstag (20. Jänner) können erstmals Projekte für den mit insgesamt 7,5 Mio. Euro jährlich dotierten Fonds eingereicht werden.

RTR ist "gespannt" auf die ersten Anträge

"Wir sind sehr gespannt, was da auf uns zukommt", sagte Claudia Haslwanter, in der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH mit dem FFFF betraut. Reges Interesse aus der Branche habe man bei "intensiven Vorgesprächen" jedenfalls registriert.

Fernsehfilme, -serien und -dokumentationen, die mindestens 23 Minuten lang sind, können aus dem Fonds gefördert werden. Voraussetzung ist dabei aber unter anderem die "Unabhängigkeit" der Produktionsfirma. Keine Anträge stellen können Fernsehsender sowie Produzenten, an denen ein Fernsehveranstalter mehrheitlich beteiligt sind. Auch ein Produzent, der "ausschließlich für einen Fernsehveranstalter tätig ist", ist nicht antragsberechtigt, heißt es in den Richtlinien. Diese Regelung werde man allerdings "möglichst locker auslegen", meinte Haslwanter - war doch bis vor kurzem der ORF der einzige heimische TV-Sender und somit logischer Kunde für TV-Produzenten. Nicht gefördert werden Image-, Werbe- und Industriefilme.

Höchstfördergrenzen

Bis zu 20 Prozent der "angemessenen Herstellungskosten" einer Produktion werden gefördert. Die Höchstfördergrenzen liegen "im Einzelfall" für Fernsehserien bei 120.000 Euro pro Folge, für Fernsehfilme bei 700.000 Euro und für TV-Dokumentationen bei 200.000 Euro. Andere Fördermittel, etwa von Landesfilmförderstellen, dürfen hinzukommen, nicht aber Fördergelder des Bundes.

Mit einer Förderzusage verknüpft wird auch der Rechteerwerb durch den Fernsehsender. Dieser darf die Rechte an Fernsehfilmen und Dokumentationen für höchsten sieben Jahre, an Serien für höchstens zehn Jahre erwerben, danach fallen sie an den Produzenten zurück. "Das war ein klarer Auftrag des Gesetzgebers", sagt dazu Haslwanter. Bisher habe ein TV-Sender oft die unbeschränkten Rechte an einer Produktion, nicht selten zum Leidwesen der Filmbranche.

Neben dem 20. Jänner gibt es heuer noch vier weitere Einreichtermine (23. März, 25. Mai, 14. September, 9. November). Gespeist wird der FFFF aus Geldern, die gemeinsam mit den ORF-Gebühren eingehoben werden, bisher aber im Finanzministerium landeten. Auch der Digitalisierungsfonds, ebenfalls mit 7,5 Mio. dotiert und in der RTR angesiedelt, wird aus diesem Topf finanziert. Beide Fonds wurden im Vorjahr mit der Novelle des KommAustria-Gesetzes eingerichtet.(APA)