St. Pölten - Die NÖ Landesregierung hat am Dienstag die Vogelschutzgebiete im Rahmen der Natura 2000-Richtlinien einstimmig beschlossen. Demnach sind nun 15,6 Prozent der Landesfläche als Schutzzonen ausgewiesen worden. "Es ist dies ein schöner Erfolg für alle. Die Schutzgebiete wurden nach streng wissenschaftlichen Kriterien ausgewählt. Mit dem Beschluss ist aber nicht nur ein wichtiger Schritt im Naturschutz erreicht, sondern auch eine wichtige Rechtssicherheit", freuten sich Naturschutzlandesrat Emil Schabl (S) und Umweltlandesrat Wolfgang Sobotka (V) in einer gemeinsamen Pressekonferenz.

Als Schutzzonen gelten unter anderem der Truppenübungsplatz Allentsteig, die March-Thaya Auen, die Region Kamp- und Kremstal sowie das Machland. Eine Sondersituation betrifft das Gebiet "Sandboden - Praterterrasse". Für diesen Lebensraum der seltenen Großtrappen wurde ein fünf Jahre andauerndes Monitoring vereinbart. Danach soll endgültig festgestellt werden, ob ein Landschaftsgrenzen überschreitender Populationsaustausch stattfindet.

"Gute Chancen"

Die Schutzzonen werden bis Ende Jänner an die Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission in Brüssel gemeldet. "Dieser Entwurf hat gute Chancen, in Brüssel angenommen zu werden", erläuterte Sobotka. "Wir haben damit den ersten Schritt für ein umfassendes Naturschutz-Management getan." Niederösterreich liege mit seinen Vogelschutzgebieten sowohl österreichweit als auch im europäischen Vergleich im obersten Drittel. So habe beispielsweise Wien 15 Prozent gemeldet, die Steiermark 12 Prozent, Kärnten und Oberösterreich jeweils 3,5 Prozent. International liegen die Schutzgebiete in Belgien bei 14,1 Prozent, in Dänemark bei 22,3 Prozent und in Deutschland bei 8,1 Prozent.

Scharfe Kritik

Herbe Kritik kam hingegen von den Umweltschutzorganisationen WWF und BirdLife. Die Nachnominierung von Natura 2000-Gebieten habe die "denkbar schlechte Situation der Vogelschutzgebiete nicht verbessert". Vielmehr seien bedeutende Gebiete nicht nachnominiert worden. "Für den WWF und BirdLife ist dies eine untragbare Situation. Naturschutz und die ökologische Einzigartigkeit der Gebiete scheinen bei der Nachnominierung keine gewichtige Rolle zu spielen", waren Andreas Ranner, Geschäftsführer von BirdLife und Gerald Pfiffinger, Natura 2000-Experte vom WWF, einer Meinung. Niederösterreich drohe nun eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).

"Mit Hilfe eines fachlich völlig unzureichenden Gegengutachtens wurden echte Natur-Juwele wieder von der Liste gestrichen", war Ranner verärgert. Unter den nicht nominierten Flächen seien etwa die Brutplätze des Triel im Marchfeld, Teile des westlichen Weinviertels mit seiner einzigartigen Vogelwelt und Lebensräume von Kaiser- und Seeadler im Vorland der March-Thaya-Auen. (APA)