Bayern-Goalie siegt vor Gericht gegen Hersteller von Computerspiel "FIFA 2002" - Namen, Gesicht ohne Erlaubnis verwendet - Klagsflut erwartet
Redaktion
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Hamburg - Ein Computerspiel mit Nationaltorhüter Oliver
Kahn darf nicht mehr verbreitet werden, weil der Tormann nicht vorher
gefragt wurde. Das Oberlandesgericht Hamburg bestätigte am Dienstag
ein Urteil der ersten Instanz aus dem April vergangenen Jahres, nach
dem das Spiel "FIFA 2002" des Spiele-Herstellers Electronic Arts die
Persönlichkeitsrechte Kahns verletzt. In dem Spiel wird Kahn als
einer von zahlreichen internationalen Profis dargestellt, hat jedoch
keine Lizenz für die Verwendung seines Namens und seines Bildes
gegeben.
"Auch Personen der Zeitgeschichte müssen sich keine kommerzielle
Ausbeutung gefallen lassen", sagte Kahn-Anwalt Matthias Prinz. Wenn
das Urteil rechtskräftig wird, erwartet der Hamburger Medienanwalt
eine Welle von Klagen prominenter Sportler gegen die Hersteller von
Computerspielen. Es lägen ihm mehrere Anfragen vor, sagte Prinz.
Dabei könne es auch um Schadenersatz im sechsstelligen Bereich gehen.
Nach Einschätzung von Prinz setzte Electronic Arts mit dem rund 50
Euro teuren Computerspiel weltweit rund 250 Millionen Euro um. (APA/dpa)
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