Naja, so ähnlich sieht ihm das auch nicht...

Hamburg - Ein Computerspiel mit Nationaltorhüter Oliver Kahn darf nicht mehr verbreitet werden, weil der Tormann nicht vorher gefragt wurde. Das Oberlandesgericht Hamburg bestätigte am Dienstag ein Urteil der ersten Instanz aus dem April vergangenen Jahres, nach dem das Spiel "FIFA 2002" des Spiele-Herstellers Electronic Arts die Persönlichkeitsrechte Kahns verletzt. In dem Spiel wird Kahn als einer von zahlreichen internationalen Profis dargestellt, hat jedoch keine Lizenz für die Verwendung seines Namens und seines Bildes gegeben. "Auch Personen der Zeitgeschichte müssen sich keine kommerzielle Ausbeutung gefallen lassen", sagte Kahn-Anwalt Matthias Prinz. Wenn das Urteil rechtskräftig wird, erwartet der Hamburger Medienanwalt eine Welle von Klagen prominenter Sportler gegen die Hersteller von Computerspielen. Es lägen ihm mehrere Anfragen vor, sagte Prinz. Dabei könne es auch um Schadenersatz im sechsstelligen Bereich gehen. Nach Einschätzung von Prinz setzte Electronic Arts mit dem rund 50 Euro teuren Computerspiel weltweit rund 250 Millionen Euro um. (APA/dpa)