Wien - Die Arbeiterkammer kontert Grassers Rechenbeispielen. Bei jenen Einkommen, wo 2005 die geringste Steuerentlastung fällig wird, das sind Bruttomonatseinkommen von 2230 Euro (oder eine Bemessungsgrundlage von 21.764,58 Euro im Jahr) kommt unterm Strich laut AK sogar eine Mehrbelastung für den Steuerpflichtigen heraus.Der Steuerersparnis - in diesem Beispiel von jährlich 127,44 - hat die AK Mehrbelastungen aus höherer Kfz-Versicherungssteuer, Mineralölsteuer auf Diesel und Heizöl, die Vignettenpreiserhöhung sowie die höhere Elektrizitätsabgabe gegenübergestellt. Der Steuerpflichtige im AK-Beispiel würde daher eine jährliche Mehrbelastung von 194,64 Euro tragen müssen - trotz der Steuerreform. (DER STANDARD Printausgabe, 13.01.2004 miba)